Ab heute in Hamburg nur noch 2G

Im Kampf gegen die immer steigenden Infektionszahlen hat Hamburg seine Corona-Regeln verschärft. Konnten viele Freizeit- und Kultureinrichtungen bislang wählen, ob Sie das 2G- oder 3G-Konzept anbieten, gilt nun ausschließlich 2G.

Kein Zutritt mehr für Ungeimpfte

Diese Verschärfung bedeutet, dass erwachsene Ungeimpfte ab heute nahezu keinen Zugang mehr zu zum Beispiel Kinos, Theater, Museen, Hotels oder Gaststätten haben. Darüber hinaus können die Einrichtungen selbst bestimmen, ob Sie trotz des 2G-Modells zusätzlich einen negativen Coronatest vorgelegt haben möchten („2G-plus“). Lediglich einige wenige Bereiche können weiterhin das 3G-Modell wählen. Hierzu gehört z.B. der Einzelhandel, der nicht für die Grundversorgung notwendig ist.

Kinder und Jugendliche ausgenommen

Da Kinder und Jugendliche sich erst seit kurzem impfen lassen können, gibt es für sie eine Übergangsfrist, in der sie generell alle 2G-Angebote nutzen können. Diese Ausnahmeregel soll so lange bestehen bleiben, bis eine ausreichende Impfquote in dieser Altersgruppe besteht.

 

Wie reagiert Hamburgs Gastronomie und Kultur auf 2G?

Ab Samstag, den 28.08.21 dürfen Anbieter spezielle Angebote nur für Geimpfte und Genesene aufstellen und sind dann weitgehend von den Corona-Einschränkungen befreit. Ungeimpfte dürfen auch mit Test diese Angebote nicht nutzen.

Es besteht jedoch keine Pflicht, solche Angebote aufzustellen. Gastronomen, Kultur- und Sportanbieter dürfen auch weiterhin das 3G-Modell anbieten, dann bleibt es bei den bekannten Einschränkungen.

 

 

Gastronomie reagiert unterschiedlich

Einen einheitlichen Trend wird es in der ersten Zeit wohl nicht geben. Insbesondere kleine Kneipen sehen im 2G-Modell fast schon einen wirtschaftlichen Zwang. In größeren Restaurants sieht man das anders. Hier mache der Anteil der Ungeimpften aber getesteten Gäste noch rund 40% aus, die man mit 2G dann aussperren würde.

Problematisch zeigt sich auch der Personalmangel. Es ist derzeit nicht leicht, ausreichend viele geimpfte Servicekräfte zu finden.

 

Kultur: auch hier wird es bald Unterschiede geben

Im Moment bleiben alle Spielhäuser noch bei der bisherigen Prozedur. Das Schmidt Theater und die Komödie Winterhuder Fährhaus haben allerdings schon angekündigt, ab Oktober bzw. November 2G-Angebote zu machen. Das Thalia Theater ist sich noch nicht sicher, auch hier würde frühestens ab Oktober 2G eingeführt. Das Ohnsorg-Theater will sich an 2G voraussichtlich nicht beteiligen.

In Kinos wird sich vermutlich so schnell nichts ändern. Zwar würde 2G eine größere Besucheranzahl erlauben, allerdings besteht auch trotz 2G noch während der Vorsteilung eine Maskenpflicht. Da es derzeit ohnehin schwer ist, die Säle voll zu kriegen, wird man sich mit 2G wohl noch etwas Zeit lassen.

 

HSV und St. Pauli denken über 2G nach

Für die beiden Zweitligisten ist 2G eine Option. St. Pauli überlegt, getrennte Bereiche und Eingänge für 2G und 3G einzurichten.

 

 

„Nur Geimpfte und Genesene“ – Hamburg beschließt die Einführung der „2G-Regel“

Der rot-grüne Senat kann will heute eine Regelung beschließen, die Ungeimpfte von Veranstaltungen und Gastronomie ausschließen könnte. Der Restaurant- oder Konzertbesuch soll dann nur noch für gegen Corona Geimpfte oder von einer Infektion Genesene erlaubt sein. Dafür soll dann die Abstands- und Maskenpflicht entfallen und mehr Gäste zugelassen werden. Hamburg wäre dann das erste Bundesland, das eine „2G-Regelung“ einführt. In einer für heute angesetzte Pressekonferenz wird der Senat seine Entscheidungen öffentlich bekannt geben.

Update: Die „2G-Regelung“ wurde wie erwartet vom Hamburger Senat beschlossen. Publikumseinrichtungen wie Restaurants oder Theater können ab Samstag, den 28.08.2021 Angebote ausschließlich für Geimpfte und Genesene anbieten. Für solche Angebote entfallen dann Beschränkungen wie Abstandsvogaben, Testpflicht, Tanzverbot oder Vorgaben zu Sitzplätzen oder Tischanordnungen. Auch gibt es für Restaurants und Kneipen unter diesen Umständen keine Sperrstunde mehr.

Kinder und Jugendliche mit befristeter Ausnahmeregelung

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren können noch sechs Wochen lang unabhängig von ihrem Impfstatus an solchen „2G-Angeboten“ teilnehmen. Danach gelten die „2G-Regeln“ auch für sie, da bis dahin auch alle Jüngeren die Chance auf eine Impfung hätten.

Bedingte Maskenpflicht bleibt

Weiterhin eine Maskenpflicht besteht jedoch in den Inneneinrichtungen kultureller Stätten wie Theater, Kinos, Museen, Bibliotheken und Tierparks. Dafür dürfen diese unter 2G wieder alle Plätze anbieten.

Musikclubs dürften mit 2G wieder bis zu 1.300 Menschen in geschlossenen Räumen aufnehmen. Gleiches gilt für Livemusik- und Sportveranstaltungen. Im Außenbereich erhöht sich diese Grenze auf 2.000 Personen. Allerdings: Wo getanzt wird sind es nur 150 Menschen drinnen bzw. 750 draußen. Und: Beim Tanzen muss auch eine Maske getragen werden.

Keine Personengrenze gibt es bei 2G im Fitnessstudio, Schwimmbädern oder in Saunen. Allerdings gilt auch hier in Innenräumen die Maskenpflicht.

Meldepflicht für Veranstalter

Wer solche „2G-Angebote“ anbieten möchte, muss dies online anmelden und seine Gäste auch kontrollieren, ob sie einen Impf- oder Genesenen-Nachweis bei sich führen. Bei Verstößen können Bußgelder bis zu 20.000 EUR fällig werden.

Wegfall der Kontaktnachverfolgung

Der Einzelhandel wird es begrüßen: Ab Samstag entfällt auch die Pflicht zur Kontaktnachverfolgung in allen Hamburger Geschäften.

Coronatests nur noch verkürzt gültig

Bereits vorher beschlossen wurde, dass PCR-Tests nur bis zu 48 Stunden gültig sind. Schnelltests sogar nur noch 24 Stunden. Kinder unter sieben Jahren sind von einer Testpflicht befreit. Ebenso Schüler und Schülerinnen während der Schulzeit, da es ausreichend Testangebote während des Schulbetriebes gibt.

„Ruhetage“ über Ostern

UPDATE vom 24.03.21: Die „Ruhetage“ zu Ostern wurden wieder gekippt

In einer kurzfristig angesetzten Sitzung zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder wurde entschieden, die Verordnung zur geplanten „Osterruhe“ zu stoppen.

Ursprünglicher Artikel:

Die Verkündung von „Ruhetagen“ um die Osterzeit hat bei vielen Fragezeichen hinterlassen.
Über Ostern soll nach Beschluss der Bundesregierung das öffentliche Leben nahezu still stehen. Vom 1. April an (Gründonnerstag) bis zum 5. April (Ostermontag) wird der Alltag fünf Tage lang weitgehend heruntergefahren.

Gründonnerstag und Karsamstag sind Ruhetage

Ostersonntag und -montag sind ohnehin bundesweit gesetzliche Feiertage. In diesem Jahr wird die Zeit um den Gründonnerstag und den Karsamstag noch weiter gestreckt. Auch an diesen Tagen sind die Geschäfte geschlossen. Lediglich am Karssamstag dürfen Geschäfte des „Lebensmittelhandels im engen Sinne“ öffnen. Die Gastronomie, soweit sie überhaupt schon öffnen durfte, bleibt zu.

Ruhetage – muss ich arbeiten?

Das kommt darauf an, um was für einen Betrieb es sich handelt. Die Ruhetage werden nach Aussage der Bundeskanzlerin Angela Merkel analog zu Sonn- und Feiertagen behandelt. Wer also unter normalen Umständen an den Ruhetagen gearbeitet hätte und dies auch üblicherweise sonn- und feiertags tut, wird dies auch an den Ruhetagen müssen (zum Beispiel Tankstellen, Kranken- und Pflegeeinrichtungen, Rettungsdienste, Polizei, etc.).

Gelten die Ruhetage auch für Homeoffice?

Die Ruhetage sollen das Infektionsgeschehen durch die erzielten Kontaktbeschränkungen weiter eindämmen. Mitarbeiter, die ohnehin komplett von zu Hause aus arbeiten, spielen hier jedoch keine Rolle. Müssen sie an den Ruhetagen arbeiten? Aktuell sieht es nicht danach aus, da die Beschlüsse keine entsprechenden Ausnahmen vorsehen. Allerdings kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Länder in den nächsten Tagen die Regeln zu den Ruhetagen noch konkretisieren.

Appell an die Vernunft

Nach dem Wunsch der Bundesregierung soll die Osterzeit in diesem Jahr unter dem Motto „Wir bleiben zuhause“ stehen. Daher appellieren viele Politiker, über Ostern für ein Minimum an Kontakten zu sorgen – vermutlich ein frommer Wunsch. Falls das Wetter mitspielt, wird jetzt schon befürchtet, dass Viele die freien Tage für Tagesausflüge nutzen und Stadtpark, Elbstrand und Außenalster wieder völlig überfüllt sein werden.

Wo kann man sich testen lassen?

Alle Hamburger sollen sich ab heute einmal wöchentlich in Testzentren, Apotheken und Hausarztpraxen mittels Schnelltest auf Corona testen lassen können, und zwar kostenlos.

Von einem flächendeckenden Angebot kann allerdings derzeit noch keine Rede sein, zu kurzfristig wurde dieser fromme Wunsch in die Welt gesetzt, ohne dass über die organisatorischen Hürden Klarheit herrscht. So wurde von der Sozialbehörde am Samstag eine Liste veröffentlicht, in der kein einziges Test-Angebot aufgeführt wurde. Die Sozialbehörde teilt mit, dass in Kürze unter www.hamburg.de/corona eine ständig aktualisierte Liste der teilnehmenden Teststandorte und Apotheken veröffentlicht werden soll.

Termine für den Schnelltest

Für einen Schnelltest beim Hausarzt können Hamburger derzeit unter der Rufnummer 116 117 telefonisch Termine vereinbart werden. Für einen Termin in einem Testzentrum soll eine Terminvergabe online auf der jeweiligen Website zur Verfügung stehen.

Verhalten nach einem Test

Falls das Testergebnis negativ ausfällt, wird dies in einem Nachweis festgehalten, mit dem zum Beispiel der Besuch bestimmter Einrichtungen möglich sein wird. Ein negatives Testergebnis berechtigt allerdings nicht, die bestehenden Verhaltensregeln und Hygienemaßnahmen auszusetzen.

Bei einem positiven Befund besteht übrigens die Pflicht, unverzüglich einen PCR-Test durchführen zu lassen und sich bis zur Bekanntgabe des Ergebnisses in häusliche Quarantäne zu begeben. Für den Fall, dass auch dieser Test positiv ausfällt, wird das Gesundheitsamt durch das Labor informiert.

Hier können Sie die aktuelle Liste der teilnehmenden Testzentren und Apotheken downloaden.

Gaststätten in Hamburg sind wieder geöffnet

Ab heute dürfen die Hamburger wieder in ihre Lieblingsrestaurants und Bars. Allerdings sind auch weiterhin einige Auflagen zu beachten. Zwischen den Gästen muss auch weiterhin ein Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten werden. Alle Gäste müssen ihre Personalien hinterlassen, damit im Falle eines Falles die Infektionskette nachverfolgt werden kann. Außerdem dürfen keine Büffets angeboten werden.

Hotels dürfen bis zu 60% belegen

Auch für Hotels gibt es Erleichterungen. So dürfen sie bis zu 60% ihrer Kapazität auslasten. Aber auch hier gelten die oben genannten Abstandsregeln.

1 Kunde pro 10 Quadratmeter

Nein, hier geht es nicht um angepasste Tierschutzmaßnahmen. Diese Vorschrift bezieht sich auf Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern, denn diese dürfen seit heute auch wieder in Hamburg ihre Türen öffnen.

Consent Management Platform von Real Cookie Banner