Das Orginal: Glow Kollagen Pulver – trink dich schön. Für Alltagsheldinnen & Best-Ager

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Wir kennen alle das Sprichwort: Wahre Schönheit kommt von innen – und bei Glow25 nehmen wir das wörtlich. Unsere Produkte tragen nicht nur dazu bei,die Zeichen des Alterns zu mildern, sondern geben dem Körper auch die nötigen Bausteine, um ein glückliches, gesundes Altern zu unterstützen.

Kollagenpulver spielt eine entscheidende Rolle als wichtigstes Strukturprotein im Körper, und es ist unter anderem für ein starkes Bindegewebe und straffe Haut verantwortlich. Ab einem Alter von etwa 25 Jahren nimmt jedoch die körpereigene Kollagenproduktion ab, wodurch die Ergänzung mit hydrolysiertem Kollagen äußerst vorteilhaft sein kann.

Bereits mehr als 370.000 zufriedene Kundinnen nutzen täglich ihr Glow-Pulver. Egal, ob im Glow Coffee, Tee, Joghurt oder sogar in der Pastasoße – das Glow-Pulver zeichnet sich durch seine perfekte Löslichkeit, Geschmacksneutralität und Hitzebeständigkeit bis 300°C aus und lässt sich mühelos in den Alltag integrieren.

 

Unser Bestseller

Glow Coffee – der Klassiker

Der Schritt zu Veränderung und Ausbrechen aus alten Gewohnheiten ist manchmal eine große Herausforderung. Umso einfacher daher, dass Glow25 kinderleicht in die bestehende Alltagsroutine integriert werden kann: Einfach 15g Kollagenpulver in den Morgenkaffee einrühren – fertig ist der Glow Coffee, der dich zum Strahlen bringt!

www.glow25.de

Spezialkurs „Ein Leben mit Demenz“ in der ASB-Tagespflege Am Fernsehturm

Derzeit sind ca. 2 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig. Davon werden etwa 70% zu Hause meist von Angehörigen, Nachbarn oder Freunden versorgt. Die Pflegenden haben eine verantwortungsvolle und schwierige Aufgabe zu erfüllen, die oft mit sehr großem Engagement und mit körperlichen und seelischen Belastungen verbunden ist – insbesondere, wenn es sich um Angehörige mit einer Demenzerkrankung handelt. Um die Belastung der Pflegepersonen zu verringern, bietet der ASB Hamburg mit Unterstützung der Barmer kostenlose Pflegekurse an.

Am Dienstag, den 20.02. von 17:00 bis 20:00 Uhr sowie am Dienstag, den 27.02. von 17:00 bis 20:00 Uhr und am Dienstag, den 19.03.2024 von 17:00 bis 20:00 Uhr findet ein Spezialkurs „Ein Leben mit Demenz“ in der ASB-Tagespflege Am Fernsehturm, Glashüttenstraße 83, 20357 Hamburg, statt. Der kostenlose Kurs ist so aufgebaut, dass die Teilnehmer:innen an allen drei Terminen anwesend sein sollten. In dem Kurs wird über das Krankheitsbild sowie über Behandlungs- und Entlastungsmöglichkeiten zum Umgang mit an Demenz erkrankten Menschen informiert. Anmeldung und weitere Informationen unter der Telefonnummer 040 – 83398245, per E-Mail an isabelle.erdelji@asb-hamburg.de oder im Internet unter www.asb-hamburg.de/senioren.

 

Foto: von Siggy Nowak auf Pixabay

Hamburger Kinderärzte schlagen Alarm

Eltern brauchen derzeit viel Geduld im Wartezimmer, wenn sie mit ihrem Sprössling zum Kinderarzt müssen. Überhaupt einen Termin zu bekommen, ist nicht ganz einfach. Hamburger Kinder- und Jugendärzte kennen das Problem und haben jetzt in einem Brandbrief vor weiteren Engpässen gewarnt.

Dramatische Engpässe befürchtet

Nach Aussage der Ärzte ist insbesondere die wirtschaftliche Lage angespannt. Die Kosten würden dramatisch steigen und die Honorare gleichzeitig sinken. Viele sehen dadurch berufliche Existenz gefährdet. Zudem sind immer weniger junge Ärzte bereit, eine Praxis zu übernehmen, da sich dieser Umstand bereits rumspricht.

Mehr Geld und Abschaffung des Honorardeckels

Da auch die Zahl der chronisch kranken Kinder weiterhin ansteigt, fordern die Kinderärzte mehr Geld, um die steigenden Kosten stemmen zu können, und eine Abschaffung des Honorardeckels, damit zukünftig alle Leistungen bezahlt werden (bislang sind es maximal 80 Prozent).

Ab heute gilt in Hamburgs Pflegeberufen die Impfpflicht

Während über eine allgemeine Impfpflicht noch weiter kontrovers diskutiert wird, gilt diese in Hamburg nun für alle Angehörigen der Gesundheits- und Pflegeberufe, für alle Beschäftigten in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Arztpraxen. Wer nicht geimpft ist, muss mit Konsequenzen rechnen. Dies kann von einem einfachen Bußgeld bis hin zum Arbeitsverbot und Jobverlust gehen.

Bis zum gestrigen Dienstag mussten alle Beschäftigten ihren Impfstatus nachweisen. Wer dies nicht konnte oder wollte, darf ab heute seine Tätigkeit nicht mehr aufnehmen. Der Arbeitgeber hat diese Fälle dann über ein Online-Portal zu melden.

 

Jeder Fall wird einzeln entschieden

Wenn ein Mitarbeiter ungeimpft ist, wird das Gesundheitsamt den Kontakt aufnehmen und entscheiden, wie in diesem Fall umgegangen wird. Im Regelfall wird dann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, wodurch auch der Anspruch auf Gehalt entfällt.

Allerdings wird auch in jedem Einzelfall die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen geprüft. Sollte der Mitarbeiter unabkömmlich sein und der Ausfall zu ernsthaften Problemen im Betrieb führen, kann das Gesundheitsamt in einer Ermessensentscheidung auch die Beschäftigung zunächst weiter erlauben. Es gehe dabei darum, die Versorgungssicherheit aufrecht zu erhalten, heißt es aus Hamburgs Sozialbehörde.

Hamburgs hohe Impfquote

Im Vergleich zu anderen Bundesländern hat Hamburg jedoch eine recht hohe Impfquote unter den Beschäftigten in den Pflegeberufen. Von den rund 25.000 Mitarbeitern sind im Schnitt 10 Prozent nicht geimpft. Auch Hamburgs Krankenhäuser sehen der neuen Regelung relativ gelassen entgegen. Asklepios und das UKE melden beide Impfquoten von 98 bzw. 99 Prozent.

Die Impfpflicht gilt zunächst bis zum Ende des Jahres.

Verstöße gegen 3G in Bus und Bahn wird jetzt richtig teuer!

Bundesweit gilt im öffentlichen Nahverkehr 3G. Das bedeutet, jeder Fahrgast muss entweder geimpft oder genesen sein, andernfalls muss er einen aktuellen negativen Test vorweisen. Wer gegen diese Vorschrift verstößt und erwischt wird, zahlt 150 Euro Bußgeld.

In Hamburg wird doppelt kassiert

Ab heute kassiert der HVV bei Verstößen zusätzlich eine Vertragsstrafe von 80 Euro. Hamburg ist somit derzeit das einige Bundesland, in dem Verstöße gegen die 3G-Regel doppelt bestraft werden. Wer seine Maske nicht korrekt trägt, wird noch mit 40 Euro zur Kasse gebeten.

Es geht nicht nur um Bestrafung

Hamburger Verkehrssenator Anjes Tjarks (Grüne) sagte vor kurzem, es ginge nicht nur um reine Bestrafung. Es gäbe noch viele Fahrgäste mit Sprachbarrieren, daher mache man gerade eine große Kampagne zum Beispiel über die Infoscreens der Hochbahn oder Durchsagen. Es müsse aber allen klar gemacht werden, dass die 3G-Regel keine Empfehlung sei, sondern eine Pflicht. „Wir setzen weiter auf die Solidarität der Fahrgäste im HVV und werden über die Regelung sowie ihre Bedeutung weiter aufklären und informieren, damit wir gemeinsam gut durch den Winter kommen“, erklärt Tjarks.

95 Prozent der Fahrgäste halten sich an die Regeln

Ab heute werden die 750 Kontrolleure beim HVV deshalb genauer hinsehen. Bei den bisherigen Strichproben konnten sie feststellen, dass sich rund 95 Prozent an die 3G-Regeln halten und auch von der großen Mehrheit der Fahrgäste beführwortet werden.

Schreiben Sie uns Ihre Meinung: Was halten Sie von der zusätzlichen Vertragsstrafe durch den HVV? Wird hier unnötig abkassiert oder ist das der richtige Weg, um die Vorschriften effektiv einzuhalten? Schreiben Sie uns Ihr Kommentar!

Ab heute in Hamburg nur noch 2G

Im Kampf gegen die immer steigenden Infektionszahlen hat Hamburg seine Corona-Regeln verschärft. Konnten viele Freizeit- und Kultureinrichtungen bislang wählen, ob Sie das 2G- oder 3G-Konzept anbieten, gilt nun ausschließlich 2G.

Kein Zutritt mehr für Ungeimpfte

Diese Verschärfung bedeutet, dass erwachsene Ungeimpfte ab heute nahezu keinen Zugang mehr zu zum Beispiel Kinos, Theater, Museen, Hotels oder Gaststätten haben. Darüber hinaus können die Einrichtungen selbst bestimmen, ob Sie trotz des 2G-Modells zusätzlich einen negativen Coronatest vorgelegt haben möchten („2G-plus“). Lediglich einige wenige Bereiche können weiterhin das 3G-Modell wählen. Hierzu gehört z.B. der Einzelhandel, der nicht für die Grundversorgung notwendig ist.

Kinder und Jugendliche ausgenommen

Da Kinder und Jugendliche sich erst seit kurzem impfen lassen können, gibt es für sie eine Übergangsfrist, in der sie generell alle 2G-Angebote nutzen können. Diese Ausnahmeregel soll so lange bestehen bleiben, bis eine ausreichende Impfquote in dieser Altersgruppe besteht.

 

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