Während über eine allgemeine Impfpflicht noch weiter kontrovers diskutiert wird, gilt diese in Hamburg nun für alle Angehörigen der Gesundheits- und Pflegeberufe, für alle Beschäftigten in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Arztpraxen. Wer nicht geimpft ist, muss mit Konsequenzen rechnen. Dies kann von einem einfachen Bußgeld bis hin zum Arbeitsverbot und Jobverlust gehen.

Bis zum gestrigen Dienstag mussten alle Beschäftigten ihren Impfstatus nachweisen. Wer dies nicht konnte oder wollte, darf ab heute seine Tätigkeit nicht mehr aufnehmen. Der Arbeitgeber hat diese Fälle dann über ein Online-Portal zu melden.

 

Jeder Fall wird einzeln entschieden

Wenn ein Mitarbeiter ungeimpft ist, wird das Gesundheitsamt den Kontakt aufnehmen und entscheiden, wie in diesem Fall umgegangen wird. Im Regelfall wird dann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, wodurch auch der Anspruch auf Gehalt entfällt.

Allerdings wird auch in jedem Einzelfall die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen geprüft. Sollte der Mitarbeiter unabkömmlich sein und der Ausfall zu ernsthaften Problemen im Betrieb führen, kann das Gesundheitsamt in einer Ermessensentscheidung auch die Beschäftigung zunächst weiter erlauben. Es gehe dabei darum, die Versorgungssicherheit aufrecht zu erhalten, heißt es aus Hamburgs Sozialbehörde.

Hamburgs hohe Impfquote

Im Vergleich zu anderen Bundesländern hat Hamburg jedoch eine recht hohe Impfquote unter den Beschäftigten in den Pflegeberufen. Von den rund 25.000 Mitarbeitern sind im Schnitt 10 Prozent nicht geimpft. Auch Hamburgs Krankenhäuser sehen der neuen Regelung relativ gelassen entgegen. Asklepios und das UKE melden beide Impfquoten von 98 bzw. 99 Prozent.

Die Impfpflicht gilt zunächst bis zum Ende des Jahres.

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