Hamburger Kinderärzte schlagen Alarm

Eltern brauchen derzeit viel Geduld im Wartezimmer, wenn sie mit ihrem Sprössling zum Kinderarzt müssen. Überhaupt einen Termin zu bekommen, ist nicht ganz einfach. Hamburger Kinder- und Jugendärzte kennen das Problem und haben jetzt in einem Brandbrief vor weiteren Engpässen gewarnt.

Dramatische Engpässe befürchtet

Nach Aussage der Ärzte ist insbesondere die wirtschaftliche Lage angespannt. Die Kosten würden dramatisch steigen und die Honorare gleichzeitig sinken. Viele sehen dadurch berufliche Existenz gefährdet. Zudem sind immer weniger junge Ärzte bereit, eine Praxis zu übernehmen, da sich dieser Umstand bereits rumspricht.

Mehr Geld und Abschaffung des Honorardeckels

Da auch die Zahl der chronisch kranken Kinder weiterhin ansteigt, fordern die Kinderärzte mehr Geld, um die steigenden Kosten stemmen zu können, und eine Abschaffung des Honorardeckels, damit zukünftig alle Leistungen bezahlt werden (bislang sind es maximal 80 Prozent).

Ab heute gilt in Hamburgs Pflegeberufen die Impfpflicht

Während über eine allgemeine Impfpflicht noch weiter kontrovers diskutiert wird, gilt diese in Hamburg nun für alle Angehörigen der Gesundheits- und Pflegeberufe, für alle Beschäftigten in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Arztpraxen. Wer nicht geimpft ist, muss mit Konsequenzen rechnen. Dies kann von einem einfachen Bußgeld bis hin zum Arbeitsverbot und Jobverlust gehen.

Bis zum gestrigen Dienstag mussten alle Beschäftigten ihren Impfstatus nachweisen. Wer dies nicht konnte oder wollte, darf ab heute seine Tätigkeit nicht mehr aufnehmen. Der Arbeitgeber hat diese Fälle dann über ein Online-Portal zu melden.

 

Jeder Fall wird einzeln entschieden

Wenn ein Mitarbeiter ungeimpft ist, wird das Gesundheitsamt den Kontakt aufnehmen und entscheiden, wie in diesem Fall umgegangen wird. Im Regelfall wird dann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, wodurch auch der Anspruch auf Gehalt entfällt.

Allerdings wird auch in jedem Einzelfall die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen geprüft. Sollte der Mitarbeiter unabkömmlich sein und der Ausfall zu ernsthaften Problemen im Betrieb führen, kann das Gesundheitsamt in einer Ermessensentscheidung auch die Beschäftigung zunächst weiter erlauben. Es gehe dabei darum, die Versorgungssicherheit aufrecht zu erhalten, heißt es aus Hamburgs Sozialbehörde.

Hamburgs hohe Impfquote

Im Vergleich zu anderen Bundesländern hat Hamburg jedoch eine recht hohe Impfquote unter den Beschäftigten in den Pflegeberufen. Von den rund 25.000 Mitarbeitern sind im Schnitt 10 Prozent nicht geimpft. Auch Hamburgs Krankenhäuser sehen der neuen Regelung relativ gelassen entgegen. Asklepios und das UKE melden beide Impfquoten von 98 bzw. 99 Prozent.

Die Impfpflicht gilt zunächst bis zum Ende des Jahres.

Verstöße gegen 3G in Bus und Bahn wird jetzt richtig teuer!

Bundesweit gilt im öffentlichen Nahverkehr 3G. Das bedeutet, jeder Fahrgast muss entweder geimpft oder genesen sein, andernfalls muss er einen aktuellen negativen Test vorweisen. Wer gegen diese Vorschrift verstößt und erwischt wird, zahlt 150 Euro Bußgeld.

In Hamburg wird doppelt kassiert

Ab heute kassiert der HVV bei Verstößen zusätzlich eine Vertragsstrafe von 80 Euro. Hamburg ist somit derzeit das einige Bundesland, in dem Verstöße gegen die 3G-Regel doppelt bestraft werden. Wer seine Maske nicht korrekt trägt, wird noch mit 40 Euro zur Kasse gebeten.

Es geht nicht nur um Bestrafung

Hamburger Verkehrssenator Anjes Tjarks (Grüne) sagte vor kurzem, es ginge nicht nur um reine Bestrafung. Es gäbe noch viele Fahrgäste mit Sprachbarrieren, daher mache man gerade eine große Kampagne zum Beispiel über die Infoscreens der Hochbahn oder Durchsagen. Es müsse aber allen klar gemacht werden, dass die 3G-Regel keine Empfehlung sei, sondern eine Pflicht. „Wir setzen weiter auf die Solidarität der Fahrgäste im HVV und werden über die Regelung sowie ihre Bedeutung weiter aufklären und informieren, damit wir gemeinsam gut durch den Winter kommen“, erklärt Tjarks.

95 Prozent der Fahrgäste halten sich an die Regeln

Ab heute werden die 750 Kontrolleure beim HVV deshalb genauer hinsehen. Bei den bisherigen Strichproben konnten sie feststellen, dass sich rund 95 Prozent an die 3G-Regeln halten und auch von der großen Mehrheit der Fahrgäste beführwortet werden.

Schreiben Sie uns Ihre Meinung: Was halten Sie von der zusätzlichen Vertragsstrafe durch den HVV? Wird hier unnötig abkassiert oder ist das der richtige Weg, um die Vorschriften effektiv einzuhalten? Schreiben Sie uns Ihr Kommentar!

Ab heute in Hamburg nur noch 2G

Im Kampf gegen die immer steigenden Infektionszahlen hat Hamburg seine Corona-Regeln verschärft. Konnten viele Freizeit- und Kultureinrichtungen bislang wählen, ob Sie das 2G- oder 3G-Konzept anbieten, gilt nun ausschließlich 2G.

Kein Zutritt mehr für Ungeimpfte

Diese Verschärfung bedeutet, dass erwachsene Ungeimpfte ab heute nahezu keinen Zugang mehr zu zum Beispiel Kinos, Theater, Museen, Hotels oder Gaststätten haben. Darüber hinaus können die Einrichtungen selbst bestimmen, ob Sie trotz des 2G-Modells zusätzlich einen negativen Coronatest vorgelegt haben möchten („2G-plus“). Lediglich einige wenige Bereiche können weiterhin das 3G-Modell wählen. Hierzu gehört z.B. der Einzelhandel, der nicht für die Grundversorgung notwendig ist.

Kinder und Jugendliche ausgenommen

Da Kinder und Jugendliche sich erst seit kurzem impfen lassen können, gibt es für sie eine Übergangsfrist, in der sie generell alle 2G-Angebote nutzen können. Diese Ausnahmeregel soll so lange bestehen bleiben, bis eine ausreichende Impfquote in dieser Altersgruppe besteht.

 

Wie reagiert Hamburgs Gastronomie und Kultur auf 2G?

Ab Samstag, den 28.08.21 dürfen Anbieter spezielle Angebote nur für Geimpfte und Genesene aufstellen und sind dann weitgehend von den Corona-Einschränkungen befreit. Ungeimpfte dürfen auch mit Test diese Angebote nicht nutzen.

Es besteht jedoch keine Pflicht, solche Angebote aufzustellen. Gastronomen, Kultur- und Sportanbieter dürfen auch weiterhin das 3G-Modell anbieten, dann bleibt es bei den bekannten Einschränkungen.

 

 

Gastronomie reagiert unterschiedlich

Einen einheitlichen Trend wird es in der ersten Zeit wohl nicht geben. Insbesondere kleine Kneipen sehen im 2G-Modell fast schon einen wirtschaftlichen Zwang. In größeren Restaurants sieht man das anders. Hier mache der Anteil der Ungeimpften aber getesteten Gäste noch rund 40% aus, die man mit 2G dann aussperren würde.

Problematisch zeigt sich auch der Personalmangel. Es ist derzeit nicht leicht, ausreichend viele geimpfte Servicekräfte zu finden.

 

Kultur: auch hier wird es bald Unterschiede geben

Im Moment bleiben alle Spielhäuser noch bei der bisherigen Prozedur. Das Schmidt Theater und die Komödie Winterhuder Fährhaus haben allerdings schon angekündigt, ab Oktober bzw. November 2G-Angebote zu machen. Das Thalia Theater ist sich noch nicht sicher, auch hier würde frühestens ab Oktober 2G eingeführt. Das Ohnsorg-Theater will sich an 2G voraussichtlich nicht beteiligen.

In Kinos wird sich vermutlich so schnell nichts ändern. Zwar würde 2G eine größere Besucheranzahl erlauben, allerdings besteht auch trotz 2G noch während der Vorsteilung eine Maskenpflicht. Da es derzeit ohnehin schwer ist, die Säle voll zu kriegen, wird man sich mit 2G wohl noch etwas Zeit lassen.

 

HSV und St. Pauli denken über 2G nach

Für die beiden Zweitligisten ist 2G eine Option. St. Pauli überlegt, getrennte Bereiche und Eingänge für 2G und 3G einzurichten.

 

 

„Nur Geimpfte und Genesene“ – Hamburg beschließt die Einführung der „2G-Regel“

Der rot-grüne Senat kann will heute eine Regelung beschließen, die Ungeimpfte von Veranstaltungen und Gastronomie ausschließen könnte. Der Restaurant- oder Konzertbesuch soll dann nur noch für gegen Corona Geimpfte oder von einer Infektion Genesene erlaubt sein. Dafür soll dann die Abstands- und Maskenpflicht entfallen und mehr Gäste zugelassen werden. Hamburg wäre dann das erste Bundesland, das eine „2G-Regelung“ einführt. In einer für heute angesetzte Pressekonferenz wird der Senat seine Entscheidungen öffentlich bekannt geben.

Update: Die „2G-Regelung“ wurde wie erwartet vom Hamburger Senat beschlossen. Publikumseinrichtungen wie Restaurants oder Theater können ab Samstag, den 28.08.2021 Angebote ausschließlich für Geimpfte und Genesene anbieten. Für solche Angebote entfallen dann Beschränkungen wie Abstandsvogaben, Testpflicht, Tanzverbot oder Vorgaben zu Sitzplätzen oder Tischanordnungen. Auch gibt es für Restaurants und Kneipen unter diesen Umständen keine Sperrstunde mehr.

Kinder und Jugendliche mit befristeter Ausnahmeregelung

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren können noch sechs Wochen lang unabhängig von ihrem Impfstatus an solchen „2G-Angeboten“ teilnehmen. Danach gelten die „2G-Regeln“ auch für sie, da bis dahin auch alle Jüngeren die Chance auf eine Impfung hätten.

Bedingte Maskenpflicht bleibt

Weiterhin eine Maskenpflicht besteht jedoch in den Inneneinrichtungen kultureller Stätten wie Theater, Kinos, Museen, Bibliotheken und Tierparks. Dafür dürfen diese unter 2G wieder alle Plätze anbieten.

Musikclubs dürften mit 2G wieder bis zu 1.300 Menschen in geschlossenen Räumen aufnehmen. Gleiches gilt für Livemusik- und Sportveranstaltungen. Im Außenbereich erhöht sich diese Grenze auf 2.000 Personen. Allerdings: Wo getanzt wird sind es nur 150 Menschen drinnen bzw. 750 draußen. Und: Beim Tanzen muss auch eine Maske getragen werden.

Keine Personengrenze gibt es bei 2G im Fitnessstudio, Schwimmbädern oder in Saunen. Allerdings gilt auch hier in Innenräumen die Maskenpflicht.

Meldepflicht für Veranstalter

Wer solche „2G-Angebote“ anbieten möchte, muss dies online anmelden und seine Gäste auch kontrollieren, ob sie einen Impf- oder Genesenen-Nachweis bei sich führen. Bei Verstößen können Bußgelder bis zu 20.000 EUR fällig werden.

Wegfall der Kontaktnachverfolgung

Der Einzelhandel wird es begrüßen: Ab Samstag entfällt auch die Pflicht zur Kontaktnachverfolgung in allen Hamburger Geschäften.

Coronatests nur noch verkürzt gültig

Bereits vorher beschlossen wurde, dass PCR-Tests nur bis zu 48 Stunden gültig sind. Schnelltests sogar nur noch 24 Stunden. Kinder unter sieben Jahren sind von einer Testpflicht befreit. Ebenso Schüler und Schülerinnen während der Schulzeit, da es ausreichend Testangebote während des Schulbetriebes gibt.

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