13 Dez, 2021 | Gesundheit, Reisen, Soziales, Verkehr
Bundesweit gilt im öffentlichen Nahverkehr 3G. Das bedeutet, jeder Fahrgast muss entweder geimpft oder genesen sein, andernfalls muss er einen aktuellen negativen Test vorweisen. Wer gegen diese Vorschrift verstößt und erwischt wird, zahlt 150 Euro Bußgeld.
In Hamburg wird doppelt kassiert
Ab heute kassiert der HVV bei Verstößen zusätzlich eine Vertragsstrafe von 80 Euro. Hamburg ist somit derzeit das einige Bundesland, in dem Verstöße gegen die 3G-Regel doppelt bestraft werden. Wer seine Maske nicht korrekt trägt, wird noch mit 40 Euro zur Kasse gebeten.
Es geht nicht nur um Bestrafung
Hamburger Verkehrssenator Anjes Tjarks (Grüne) sagte vor kurzem, es ginge nicht nur um reine Bestrafung. Es gäbe noch viele Fahrgäste mit Sprachbarrieren, daher mache man gerade eine große Kampagne zum Beispiel über die Infoscreens der Hochbahn oder Durchsagen. Es müsse aber allen klar gemacht werden, dass die 3G-Regel keine Empfehlung sei, sondern eine Pflicht. „Wir setzen weiter auf die Solidarität der Fahrgäste im HVV und werden über die Regelung sowie ihre Bedeutung weiter aufklären und informieren, damit wir gemeinsam gut durch den Winter kommen“, erklärt Tjarks.
95 Prozent der Fahrgäste halten sich an die Regeln
Ab heute werden die 750 Kontrolleure beim HVV deshalb genauer hinsehen. Bei den bisherigen Strichproben konnten sie feststellen, dass sich rund 95 Prozent an die 3G-Regeln halten und auch von der großen Mehrheit der Fahrgäste beführwortet werden.
Schreiben Sie uns Ihre Meinung: Was halten Sie von der zusätzlichen Vertragsstrafe durch den HVV? Wird hier unnötig abkassiert oder ist das der richtige Weg, um die Vorschriften effektiv einzuhalten? Schreiben Sie uns Ihr Kommentar!
29 Nov, 2021 | Gesundheit, Lifestyle, Soziales
Im Kampf gegen die immer steigenden Infektionszahlen hat Hamburg seine Corona-Regeln verschärft. Konnten viele Freizeit- und Kultureinrichtungen bislang wählen, ob Sie das 2G- oder 3G-Konzept anbieten, gilt nun ausschließlich 2G.
Kein Zutritt mehr für Ungeimpfte
Diese Verschärfung bedeutet, dass erwachsene Ungeimpfte ab heute nahezu keinen Zugang mehr zu zum Beispiel Kinos, Theater, Museen, Hotels oder Gaststätten haben. Darüber hinaus können die Einrichtungen selbst bestimmen, ob Sie trotz des 2G-Modells zusätzlich einen negativen Coronatest vorgelegt haben möchten („2G-plus“). Lediglich einige wenige Bereiche können weiterhin das 3G-Modell wählen. Hierzu gehört z.B. der Einzelhandel, der nicht für die Grundversorgung notwendig ist.
Kinder und Jugendliche ausgenommen
Da Kinder und Jugendliche sich erst seit kurzem impfen lassen können, gibt es für sie eine Übergangsfrist, in der sie generell alle 2G-Angebote nutzen können. Diese Ausnahmeregel soll so lange bestehen bleiben, bis eine ausreichende Impfquote in dieser Altersgruppe besteht.
17 Nov, 2021 | Lifestyle, Soziales, Veranstaltungen
Die gute Nachricht für alle Weihnachtsmarktliebhaber: In diesem Winter gibt es sie in Hamburg. Glühwein, Fressbuden, Spielzeug, Dekoration, winterliche Kleidung und reichlich andere Waren, die unseren nichtvorhandenen Bedarf stillen sollen. Da sind dann auch tiefe Temperaturen und ein nasskaltes Schmuddelwetter egal.
Corona ist noch da
…und darum gilt auf Hamburgs Weihnachtsmärkten entweder die sogenannte 2G-Regel oder 3G, das ist von Markt zu Markt unterschiedlich. Ausschließlich 2G gelten auf folgenden Märkten:
- Weihnachtsmarkt Santa Pauli
- Bergedorfer Wichtelmarkt
- Christgrindelmarkt
- Wandsbeker Winterzauber
- Weihnachtsmarkt rund um den Gerhart-Hauptmann-Platz
- Weihnachtsmarkt am Gänsemarkt
- Weihnachtsmarkt an der Apostelkirche
- Weihnachtsmarkt Barmbek
- Harburger Weihnachtsmarkt
- Weihnachtsmarkt St. Markus / Hoheluft
- Winter Pride Weihnachtsmarkt / St. Georg
Auf den folgenden Märkten gibt es abgetrennte Bereiche, in denen jeweils 2G oder 3G gilt:
- Niendorfer Weihnachtsmarkt / Tibarg
- Hafencity Weihnachtsmarkt
- Eppendorfer Weihnachtsbummel
- Historischer Weihnachtsmarkt vor dem Rathaus
- Weihnachtsmarkt „Weißer Zauber“ am Jungfernstieg
- Weihnachtsmarkt in der Osterstraße
- Weihnachtsmarkt an der St. Petri-Kirche
- Weihnachtsmarkt in der Spitalerstraße
- Weihnachtsmarkt auf der Fleetinsel
- Weihnachtsmarkt Ottensen
Für den Weihnachtsmarkt Blankenese liegen die Corona-Regeln noch nicht vor.
24 Aug, 2021 | Gesundheit, Lifestyle, Soziales
Der rot-grüne Senat kann will heute eine Regelung beschließen, die Ungeimpfte von Veranstaltungen und Gastronomie ausschließen könnte. Der Restaurant- oder Konzertbesuch soll dann nur noch für gegen Corona Geimpfte oder von einer Infektion Genesene erlaubt sein. Dafür soll dann die Abstands- und Maskenpflicht entfallen und mehr Gäste zugelassen werden. Hamburg wäre dann das erste Bundesland, das eine „2G-Regelung“ einführt. In einer für heute angesetzte Pressekonferenz wird der Senat seine Entscheidungen öffentlich bekannt geben.
Update: Die „2G-Regelung“ wurde wie erwartet vom Hamburger Senat beschlossen. Publikumseinrichtungen wie Restaurants oder Theater können ab Samstag, den 28.08.2021 Angebote ausschließlich für Geimpfte und Genesene anbieten. Für solche Angebote entfallen dann Beschränkungen wie Abstandsvogaben, Testpflicht, Tanzverbot oder Vorgaben zu Sitzplätzen oder Tischanordnungen. Auch gibt es für Restaurants und Kneipen unter diesen Umständen keine Sperrstunde mehr.
Kinder und Jugendliche mit befristeter Ausnahmeregelung
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren können noch sechs Wochen lang unabhängig von ihrem Impfstatus an solchen „2G-Angeboten“ teilnehmen. Danach gelten die „2G-Regeln“ auch für sie, da bis dahin auch alle Jüngeren die Chance auf eine Impfung hätten.
Bedingte Maskenpflicht bleibt
Weiterhin eine Maskenpflicht besteht jedoch in den Inneneinrichtungen kultureller Stätten wie Theater, Kinos, Museen, Bibliotheken und Tierparks. Dafür dürfen diese unter 2G wieder alle Plätze anbieten.
Musikclubs dürften mit 2G wieder bis zu 1.300 Menschen in geschlossenen Räumen aufnehmen. Gleiches gilt für Livemusik- und Sportveranstaltungen. Im Außenbereich erhöht sich diese Grenze auf 2.000 Personen. Allerdings: Wo getanzt wird sind es nur 150 Menschen drinnen bzw. 750 draußen. Und: Beim Tanzen muss auch eine Maske getragen werden.
Keine Personengrenze gibt es bei 2G im Fitnessstudio, Schwimmbädern oder in Saunen. Allerdings gilt auch hier in Innenräumen die Maskenpflicht.
Meldepflicht für Veranstalter
Wer solche „2G-Angebote“ anbieten möchte, muss dies online anmelden und seine Gäste auch kontrollieren, ob sie einen Impf- oder Genesenen-Nachweis bei sich führen. Bei Verstößen können Bußgelder bis zu 20.000 EUR fällig werden.
Wegfall der Kontaktnachverfolgung
Der Einzelhandel wird es begrüßen: Ab Samstag entfällt auch die Pflicht zur Kontaktnachverfolgung in allen Hamburger Geschäften.
Coronatests nur noch verkürzt gültig
Bereits vorher beschlossen wurde, dass PCR-Tests nur bis zu 48 Stunden gültig sind. Schnelltests sogar nur noch 24 Stunden. Kinder unter sieben Jahren sind von einer Testpflicht befreit. Ebenso Schüler und Schülerinnen während der Schulzeit, da es ausreichend Testangebote während des Schulbetriebes gibt.
24 Aug, 2021 | Beruf, Soziales
Nachdem die Corona-Inzidenz seit einigen Wochen steil nach oben stieg, stagniert sie nun seit einigen Tagen, wenn auch auf hohem Niveau. Um auf die vierte Welle vorbereitet zu sein, will Hamburg seine im vergangenen Winter gegründete Spezialeinheit zur zentralen Kontaktnachverfolgung weiter ausbauen und sucht Bewerber.
Bewerben kann sich jeder. Der Chef von Kasse Hamburg, Jan Schönrock, erwähnt insbesondere Schulabgänger oder Rentner. Gute Chancen hätten auch Bewerber, die mehrere Sprachen beherrschen. Die Entlohnung erfolgt tarifabhängig und beträgt derzeit 2.400 EUR brutto bei Vollzeit.
Link zum Stellenangebot: https://www.hamburg.de/jobs-wohnungen/arbeitgeber-hamburg/14763048/helfer-gesucht/
8 Mrz, 2021 | Gesundheit, Soziales
Alle Hamburger sollen sich ab heute einmal wöchentlich in Testzentren, Apotheken und Hausarztpraxen mittels Schnelltest auf Corona testen lassen können, und zwar kostenlos.
Von einem flächendeckenden Angebot kann allerdings derzeit noch keine Rede sein, zu kurzfristig wurde dieser fromme Wunsch in die Welt gesetzt, ohne dass über die organisatorischen Hürden Klarheit herrscht. So wurde von der Sozialbehörde am Samstag eine Liste veröffentlicht, in der kein einziges Test-Angebot aufgeführt wurde. Die Sozialbehörde teilt mit, dass in Kürze unter www.hamburg.de/corona eine ständig aktualisierte Liste der teilnehmenden Teststandorte und Apotheken veröffentlicht werden soll.
Termine für den Schnelltest
Für einen Schnelltest beim Hausarzt können Hamburger derzeit unter der Rufnummer 116 117 telefonisch Termine vereinbart werden. Für einen Termin in einem Testzentrum soll eine Terminvergabe online auf der jeweiligen Website zur Verfügung stehen.
Verhalten nach einem Test
Falls das Testergebnis negativ ausfällt, wird dies in einem Nachweis festgehalten, mit dem zum Beispiel der Besuch bestimmter Einrichtungen möglich sein wird. Ein negatives Testergebnis berechtigt allerdings nicht, die bestehenden Verhaltensregeln und Hygienemaßnahmen auszusetzen.
Bei einem positiven Befund besteht übrigens die Pflicht, unverzüglich einen PCR-Test durchführen zu lassen und sich bis zur Bekanntgabe des Ergebnisses in häusliche Quarantäne zu begeben. Für den Fall, dass auch dieser Test positiv ausfällt, wird das Gesundheitsamt durch das Labor informiert.
Hier können Sie die aktuelle Liste der teilnehmenden Testzentren und Apotheken downloaden.