29 Nov., 2021 | Gesundheit, Lifestyle, Soziales
Im Kampf gegen die immer steigenden Infektionszahlen hat Hamburg seine Corona-Regeln verschärft. Konnten viele Freizeit- und Kultureinrichtungen bislang wählen, ob Sie das 2G- oder 3G-Konzept anbieten, gilt nun ausschließlich 2G.
Kein Zutritt mehr für Ungeimpfte
Diese Verschärfung bedeutet, dass erwachsene Ungeimpfte ab heute nahezu keinen Zugang mehr zu zum Beispiel Kinos, Theater, Museen, Hotels oder Gaststätten haben. Darüber hinaus können die Einrichtungen selbst bestimmen, ob Sie trotz des 2G-Modells zusätzlich einen negativen Coronatest vorgelegt haben möchten („2G-plus“). Lediglich einige wenige Bereiche können weiterhin das 3G-Modell wählen. Hierzu gehört z.B. der Einzelhandel, der nicht für die Grundversorgung notwendig ist.
Kinder und Jugendliche ausgenommen
Da Kinder und Jugendliche sich erst seit kurzem impfen lassen können, gibt es für sie eine Übergangsfrist, in der sie generell alle 2G-Angebote nutzen können. Diese Ausnahmeregel soll so lange bestehen bleiben, bis eine ausreichende Impfquote in dieser Altersgruppe besteht.
17 Nov., 2021 | Lifestyle, Soziales, Veranstaltungen

Die gute Nachricht für alle Weihnachtsmarktliebhaber: In diesem Winter gibt es sie in Hamburg. Glühwein, Fressbuden, Spielzeug, Dekoration, winterliche Kleidung und reichlich andere Waren, die unseren nichtvorhandenen Bedarf stillen sollen. Da sind dann auch tiefe Temperaturen und ein nasskaltes Schmuddelwetter egal.
Corona ist noch da
…und darum gilt auf Hamburgs Weihnachtsmärkten entweder die sogenannte 2G-Regel oder 3G, das ist von Markt zu Markt unterschiedlich. Ausschließlich 2G gelten auf folgenden Märkten:
- Weihnachtsmarkt Santa Pauli
- Bergedorfer Wichtelmarkt
- Christgrindelmarkt
- Wandsbeker Winterzauber
- Weihnachtsmarkt rund um den Gerhart-Hauptmann-Platz
- Weihnachtsmarkt am Gänsemarkt
- Weihnachtsmarkt an der Apostelkirche
- Weihnachtsmarkt Barmbek
- Harburger Weihnachtsmarkt
- Weihnachtsmarkt St. Markus / Hoheluft
- Winter Pride Weihnachtsmarkt / St. Georg
Auf den folgenden Märkten gibt es abgetrennte Bereiche, in denen jeweils 2G oder 3G gilt:
- Niendorfer Weihnachtsmarkt / Tibarg
- Hafencity Weihnachtsmarkt
- Eppendorfer Weihnachtsbummel
- Historischer Weihnachtsmarkt vor dem Rathaus
- Weihnachtsmarkt „Weißer Zauber“ am Jungfernstieg
- Weihnachtsmarkt in der Osterstraße
- Weihnachtsmarkt an der St. Petri-Kirche
- Weihnachtsmarkt in der Spitalerstraße
- Weihnachtsmarkt auf der Fleetinsel
- Weihnachtsmarkt Ottensen
Für den Weihnachtsmarkt Blankenese liegen die Corona-Regeln noch nicht vor.
25 Aug., 2021 | Gesundheit, Lifestyle
Ab Samstag, den 28.08.21 dürfen Anbieter spezielle Angebote nur für Geimpfte und Genesene aufstellen und sind dann weitgehend von den Corona-Einschränkungen befreit. Ungeimpfte dürfen auch mit Test diese Angebote nicht nutzen.
Es besteht jedoch keine Pflicht, solche Angebote aufzustellen. Gastronomen, Kultur- und Sportanbieter dürfen auch weiterhin das 3G-Modell anbieten, dann bleibt es bei den bekannten Einschränkungen.
Gastronomie reagiert unterschiedlich
Einen einheitlichen Trend wird es in der ersten Zeit wohl nicht geben. Insbesondere kleine Kneipen sehen im 2G-Modell fast schon einen wirtschaftlichen Zwang. In größeren Restaurants sieht man das anders. Hier mache der Anteil der Ungeimpften aber getesteten Gäste noch rund 40% aus, die man mit 2G dann aussperren würde.
Problematisch zeigt sich auch der Personalmangel. Es ist derzeit nicht leicht, ausreichend viele geimpfte Servicekräfte zu finden.
Kultur: auch hier wird es bald Unterschiede geben
Im Moment bleiben alle Spielhäuser noch bei der bisherigen Prozedur. Das Schmidt Theater und die Komödie Winterhuder Fährhaus haben allerdings schon angekündigt, ab Oktober bzw. November 2G-Angebote zu machen. Das Thalia Theater ist sich noch nicht sicher, auch hier würde frühestens ab Oktober 2G eingeführt. Das Ohnsorg-Theater will sich an 2G voraussichtlich nicht beteiligen.
In Kinos wird sich vermutlich so schnell nichts ändern. Zwar würde 2G eine größere Besucheranzahl erlauben, allerdings besteht auch trotz 2G noch während der Vorsteilung eine Maskenpflicht. Da es derzeit ohnehin schwer ist, die Säle voll zu kriegen, wird man sich mit 2G wohl noch etwas Zeit lassen.
HSV und St. Pauli denken über 2G nach
Für die beiden Zweitligisten ist 2G eine Option. St. Pauli überlegt, getrennte Bereiche und Eingänge für 2G und 3G einzurichten.
24 Aug., 2021 | Gesundheit, Lifestyle, Soziales
Der rot-grüne Senat kann will heute eine Regelung beschließen, die Ungeimpfte von Veranstaltungen und Gastronomie ausschließen könnte. Der Restaurant- oder Konzertbesuch soll dann nur noch für gegen Corona Geimpfte oder von einer Infektion Genesene erlaubt sein. Dafür soll dann die Abstands- und Maskenpflicht entfallen und mehr Gäste zugelassen werden. Hamburg wäre dann das erste Bundesland, das eine „2G-Regelung“ einführt. In einer für heute angesetzte Pressekonferenz wird der Senat seine Entscheidungen öffentlich bekannt geben.
Update: Die „2G-Regelung“ wurde wie erwartet vom Hamburger Senat beschlossen. Publikumseinrichtungen wie Restaurants oder Theater können ab Samstag, den 28.08.2021 Angebote ausschließlich für Geimpfte und Genesene anbieten. Für solche Angebote entfallen dann Beschränkungen wie Abstandsvogaben, Testpflicht, Tanzverbot oder Vorgaben zu Sitzplätzen oder Tischanordnungen. Auch gibt es für Restaurants und Kneipen unter diesen Umständen keine Sperrstunde mehr.
Kinder und Jugendliche mit befristeter Ausnahmeregelung
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren können noch sechs Wochen lang unabhängig von ihrem Impfstatus an solchen „2G-Angeboten“ teilnehmen. Danach gelten die „2G-Regeln“ auch für sie, da bis dahin auch alle Jüngeren die Chance auf eine Impfung hätten.
Bedingte Maskenpflicht bleibt
Weiterhin eine Maskenpflicht besteht jedoch in den Inneneinrichtungen kultureller Stätten wie Theater, Kinos, Museen, Bibliotheken und Tierparks. Dafür dürfen diese unter 2G wieder alle Plätze anbieten.
Musikclubs dürften mit 2G wieder bis zu 1.300 Menschen in geschlossenen Räumen aufnehmen. Gleiches gilt für Livemusik- und Sportveranstaltungen. Im Außenbereich erhöht sich diese Grenze auf 2.000 Personen. Allerdings: Wo getanzt wird sind es nur 150 Menschen drinnen bzw. 750 draußen. Und: Beim Tanzen muss auch eine Maske getragen werden.
Keine Personengrenze gibt es bei 2G im Fitnessstudio, Schwimmbädern oder in Saunen. Allerdings gilt auch hier in Innenräumen die Maskenpflicht.
Meldepflicht für Veranstalter
Wer solche „2G-Angebote“ anbieten möchte, muss dies online anmelden und seine Gäste auch kontrollieren, ob sie einen Impf- oder Genesenen-Nachweis bei sich führen. Bei Verstößen können Bußgelder bis zu 20.000 EUR fällig werden.
Wegfall der Kontaktnachverfolgung
Der Einzelhandel wird es begrüßen: Ab Samstag entfällt auch die Pflicht zur Kontaktnachverfolgung in allen Hamburger Geschäften.
Coronatests nur noch verkürzt gültig
Bereits vorher beschlossen wurde, dass PCR-Tests nur bis zu 48 Stunden gültig sind. Schnelltests sogar nur noch 24 Stunden. Kinder unter sieben Jahren sind von einer Testpflicht befreit. Ebenso Schüler und Schülerinnen während der Schulzeit, da es ausreichend Testangebote während des Schulbetriebes gibt.
19 Mai, 2020 | Lifestyle, Reisen, Soziales
Der inoffizielle Männer-Party-Tag kommt dieses Jahr unter ungewöhnlichen Voraussetzungen. Das gemeinsame Feiern bei kühlen Getränken und mit der Wurst auf dem Grill fällt wohl aufgrund diverser Auflagen in vielen Fällen flach. Aber was ist denn nun erlaubt und worauf müssen Väter dieses Jahr verzichten?
Lockerungen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie
Jedes Bundesland kocht hier sein eigenes Süppchen. In Hamburg sind grundsätzlich die bereits gewohnten Hygiene- und Abstandsregeln auch über Himmelfahrt einzuhalten. Das heißt: im öffentlichen Raum aufhalten ja, aber weiterhin mit mindestens 1,5 Metern Abstand. Es dürfen sich bis zu zehn Personen aus zwei Haushalten treffen.
Hafenrundfahrten und Bootsausflüge sind auch wieder gestattet, jedoch nur mit der Hälfte der ursprünglichen Personenanzahl. Wer die Zeit für Sport im Freien nutzen möchte, darf dies zwar, allerdings auch mit dem üblichen Abstandsgebot. Ausdauer- oder Torschusstraining sind daher zum Beispiel erlaubt, ein Zweikampftraining jedoch nicht.
Diese Verbote bleiben noch bestehen
Feiern in Gruppen ist weiterhin nicht gestattet, egal ob auf öffentlichen Plätzen oder in der heimischen Wohnung. Grillen und Picknicken in der Öffentlichkeit muss ebenso ausbleiben. Überwacht werden soll dies durch die Ordnungsbehörden und der Polizei, Verstöße werden mit Strafzahlungen sanktioniert.
Tanzlokale, Clubs, Bars… alles bleibt geschlossen. An Großveranstaltungen wie Straßenfeste, Konzerte etc. ist natürlich auch nicht zu denken.
Schleswig-Holstein erlaubt Tourismus – in Maßen
Wer sich unter diesen Voraussetzungen trotzdem nicht die Laune verderben lässt, macht halt das Beste draus. Wie wäre es zum Beispiel mit einem Familienausflug? Dann aber nicht auf die Nordseeinseln, Büsum oder St. Peter-Ording, denn diese Ziele sind vom 21. bis 24. Mai (und danach noch einmal über das Pfingstwochenende) für Touristen tabu. Die Ostseeküste darf -natürlich auch unter den bekannten Abstandsregeln- besucht werden. Vorerst.
13 Mai, 2020 | Gesundheit, Lifestyle, Soziales
Ab heute dürfen die Hamburger wieder in ihre Lieblingsrestaurants und Bars. Allerdings sind auch weiterhin einige Auflagen zu beachten. Zwischen den Gästen muss auch weiterhin ein Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten werden. Alle Gäste müssen ihre Personalien hinterlassen, damit im Falle eines Falles die Infektionskette nachverfolgt werden kann. Außerdem dürfen keine Büffets angeboten werden.
Hotels dürfen bis zu 60% belegen
Auch für Hotels gibt es Erleichterungen. So dürfen sie bis zu 60% ihrer Kapazität auslasten. Aber auch hier gelten die oben genannten Abstandsregeln.
1 Kunde pro 10 Quadratmeter
Nein, hier geht es nicht um angepasste Tierschutzmaßnahmen. Diese Vorschrift bezieht sich auf Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern, denn diese dürfen seit heute auch wieder in Hamburg ihre Türen öffnen.