Ab heute in Hamburg nur noch 2G

Im Kampf gegen die immer steigenden Infektionszahlen hat Hamburg seine Corona-Regeln verschärft. Konnten viele Freizeit- und Kultureinrichtungen bislang wählen, ob Sie das 2G- oder 3G-Konzept anbieten, gilt nun ausschließlich 2G.

Kein Zutritt mehr für Ungeimpfte

Diese Verschärfung bedeutet, dass erwachsene Ungeimpfte ab heute nahezu keinen Zugang mehr zu zum Beispiel Kinos, Theater, Museen, Hotels oder Gaststätten haben. Darüber hinaus können die Einrichtungen selbst bestimmen, ob Sie trotz des 2G-Modells zusätzlich einen negativen Coronatest vorgelegt haben möchten („2G-plus“). Lediglich einige wenige Bereiche können weiterhin das 3G-Modell wählen. Hierzu gehört z.B. der Einzelhandel, der nicht für die Grundversorgung notwendig ist.

Kinder und Jugendliche ausgenommen

Da Kinder und Jugendliche sich erst seit kurzem impfen lassen können, gibt es für sie eine Übergangsfrist, in der sie generell alle 2G-Angebote nutzen können. Diese Ausnahmeregel soll so lange bestehen bleiben, bis eine ausreichende Impfquote in dieser Altersgruppe besteht.

 

„Ruhetage“ über Ostern

UPDATE vom 24.03.21: Die „Ruhetage“ zu Ostern wurden wieder gekippt

In einer kurzfristig angesetzten Sitzung zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder wurde entschieden, die Verordnung zur geplanten „Osterruhe“ zu stoppen.

Ursprünglicher Artikel:

Die Verkündung von „Ruhetagen“ um die Osterzeit hat bei vielen Fragezeichen hinterlassen.
Über Ostern soll nach Beschluss der Bundesregierung das öffentliche Leben nahezu still stehen. Vom 1. April an (Gründonnerstag) bis zum 5. April (Ostermontag) wird der Alltag fünf Tage lang weitgehend heruntergefahren.

Gründonnerstag und Karsamstag sind Ruhetage

Ostersonntag und -montag sind ohnehin bundesweit gesetzliche Feiertage. In diesem Jahr wird die Zeit um den Gründonnerstag und den Karsamstag noch weiter gestreckt. Auch an diesen Tagen sind die Geschäfte geschlossen. Lediglich am Karssamstag dürfen Geschäfte des „Lebensmittelhandels im engen Sinne“ öffnen. Die Gastronomie, soweit sie überhaupt schon öffnen durfte, bleibt zu.

Ruhetage – muss ich arbeiten?

Das kommt darauf an, um was für einen Betrieb es sich handelt. Die Ruhetage werden nach Aussage der Bundeskanzlerin Angela Merkel analog zu Sonn- und Feiertagen behandelt. Wer also unter normalen Umständen an den Ruhetagen gearbeitet hätte und dies auch üblicherweise sonn- und feiertags tut, wird dies auch an den Ruhetagen müssen (zum Beispiel Tankstellen, Kranken- und Pflegeeinrichtungen, Rettungsdienste, Polizei, etc.).

Gelten die Ruhetage auch für Homeoffice?

Die Ruhetage sollen das Infektionsgeschehen durch die erzielten Kontaktbeschränkungen weiter eindämmen. Mitarbeiter, die ohnehin komplett von zu Hause aus arbeiten, spielen hier jedoch keine Rolle. Müssen sie an den Ruhetagen arbeiten? Aktuell sieht es nicht danach aus, da die Beschlüsse keine entsprechenden Ausnahmen vorsehen. Allerdings kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Länder in den nächsten Tagen die Regeln zu den Ruhetagen noch konkretisieren.

Appell an die Vernunft

Nach dem Wunsch der Bundesregierung soll die Osterzeit in diesem Jahr unter dem Motto „Wir bleiben zuhause“ stehen. Daher appellieren viele Politiker, über Ostern für ein Minimum an Kontakten zu sorgen – vermutlich ein frommer Wunsch. Falls das Wetter mitspielt, wird jetzt schon befürchtet, dass Viele die freien Tage für Tagesausflüge nutzen und Stadtpark, Elbstrand und Außenalster wieder völlig überfüllt sein werden.

Wo kann man sich testen lassen?

Alle Hamburger sollen sich ab heute einmal wöchentlich in Testzentren, Apotheken und Hausarztpraxen mittels Schnelltest auf Corona testen lassen können, und zwar kostenlos.

Von einem flächendeckenden Angebot kann allerdings derzeit noch keine Rede sein, zu kurzfristig wurde dieser fromme Wunsch in die Welt gesetzt, ohne dass über die organisatorischen Hürden Klarheit herrscht. So wurde von der Sozialbehörde am Samstag eine Liste veröffentlicht, in der kein einziges Test-Angebot aufgeführt wurde. Die Sozialbehörde teilt mit, dass in Kürze unter www.hamburg.de/corona eine ständig aktualisierte Liste der teilnehmenden Teststandorte und Apotheken veröffentlicht werden soll.

Termine für den Schnelltest

Für einen Schnelltest beim Hausarzt können Hamburger derzeit unter der Rufnummer 116 117 telefonisch Termine vereinbart werden. Für einen Termin in einem Testzentrum soll eine Terminvergabe online auf der jeweiligen Website zur Verfügung stehen.

Verhalten nach einem Test

Falls das Testergebnis negativ ausfällt, wird dies in einem Nachweis festgehalten, mit dem zum Beispiel der Besuch bestimmter Einrichtungen möglich sein wird. Ein negatives Testergebnis berechtigt allerdings nicht, die bestehenden Verhaltensregeln und Hygienemaßnahmen auszusetzen.

Bei einem positiven Befund besteht übrigens die Pflicht, unverzüglich einen PCR-Test durchführen zu lassen und sich bis zur Bekanntgabe des Ergebnisses in häusliche Quarantäne zu begeben. Für den Fall, dass auch dieser Test positiv ausfällt, wird das Gesundheitsamt durch das Labor informiert.

Hier können Sie die aktuelle Liste der teilnehmenden Testzentren und Apotheken downloaden.

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