Liebliches Taubertal: der ideale Urlaubsort zum erholen, genießen und aktiv sein

-Anzeige-

Taubertal. Viel Natur, ein Mix aus dichten Wäldern, bezaubernden Weinbergen und ein sich idyllisch durch die Landschaft windender Fluss. Außerdem Veranstaltungen, Shopping, erstklassige Restaurants und Weingüter. Jene, die sich so ihr perfektes Reiseziel vorstellen, sind im Taubertal – im Westen von Franken – genau richtig. Dort, wo Entspannung, Genuss und Aktivsein in Harmonie zusammenkommen.

Für Wanderbegeisterte und Radfahrende

Das „Liebliche Taubertal“ bietet rund 850 Kilometer Wanderwege mit fünf vom Deutschen Wanderverband ausgezeichneten Wanderrouten. Radfahrende können aus mehr als 2200 Kilometern Touren wählen. Absolutes Highlight ist der mit 5 Sternen ausgezeichnete Radweg „Liebliches Taubertal – Der Klassiker“. Diese Höchstwertung des ADFC hält der Weg bereits seit 2009 ununterbrochen.

Weingenuss pur

Neben Cafés, Biergärten und Restaurants locken über 30 private Weingüter in den Anbaugebieten Baden, Württemberg und Franken mit ihren guten Tropfen ins Weinland Taubertal. Eine Vielzahl davon kann an historischer Stätte in der Vinothek Taubertal im ehemaligen Cellarium des Klosters Bronnbach verkostet werden. Eine exklusive Rarität ist die leichte heimische Rebsorte Tauberschwarz mit Kirscharomen und einer zartbitteren Note, genau wie die weltberühmten fränkischen Bocksbeutel Flaschen. Bei zahlreichen Brennereien werden zudem edle Destillate aus lokalem Obst erzeugt und die örtlichen Brauereien bieten ihre schmackhaften Biere an.

Heilsames Waldbaden

Bereits der bloße Aufenthalt im Wald tut gut. Als gesundheitsunterstützend erweist er sich beim Waldbaden. Im „Lieblichen Taubertal“ stehen  geschulte Waldbadebegleiterinnen und ein Waldbaden-Erlebnispfad bereit. Das Angebot, das mit der Deutschen Akademie für Waldbaden entwickelt wurde, kombiniert die heilsame Wirkung des Waldes mit Meditationen sowie Wahrnehmungs- und Achtsamkeitsübungen. Eine Wohltat für Körper, Geist und Seele.

Kostenlose Infos gibt es unter

www.liebliches-taubertal.de

oder

www.weinland-taubertal.de

Auch interessant:

REISEN & CARAVANING in Hamburg

vom 8. bis zum 12. Februar 2023

Haben wir Sie neugierig gemacht? Noch mehr finden Sie auf der Seite vom

Tourismusverband „LIEBLICHES TAUBERTAL“ e.V.

Verstöße gegen 3G in Bus und Bahn wird jetzt richtig teuer!

Bundesweit gilt im öffentlichen Nahverkehr 3G. Das bedeutet, jeder Fahrgast muss entweder geimpft oder genesen sein, andernfalls muss er einen aktuellen negativen Test vorweisen. Wer gegen diese Vorschrift verstößt und erwischt wird, zahlt 150 Euro Bußgeld.

In Hamburg wird doppelt kassiert

Ab heute kassiert der HVV bei Verstößen zusätzlich eine Vertragsstrafe von 80 Euro. Hamburg ist somit derzeit das einige Bundesland, in dem Verstöße gegen die 3G-Regel doppelt bestraft werden. Wer seine Maske nicht korrekt trägt, wird noch mit 40 Euro zur Kasse gebeten.

Es geht nicht nur um Bestrafung

Hamburger Verkehrssenator Anjes Tjarks (Grüne) sagte vor kurzem, es ginge nicht nur um reine Bestrafung. Es gäbe noch viele Fahrgäste mit Sprachbarrieren, daher mache man gerade eine große Kampagne zum Beispiel über die Infoscreens der Hochbahn oder Durchsagen. Es müsse aber allen klar gemacht werden, dass die 3G-Regel keine Empfehlung sei, sondern eine Pflicht. „Wir setzen weiter auf die Solidarität der Fahrgäste im HVV und werden über die Regelung sowie ihre Bedeutung weiter aufklären und informieren, damit wir gemeinsam gut durch den Winter kommen“, erklärt Tjarks.

95 Prozent der Fahrgäste halten sich an die Regeln

Ab heute werden die 750 Kontrolleure beim HVV deshalb genauer hinsehen. Bei den bisherigen Strichproben konnten sie feststellen, dass sich rund 95 Prozent an die 3G-Regeln halten und auch von der großen Mehrheit der Fahrgäste beführwortet werden.

Schreiben Sie uns Ihre Meinung: Was halten Sie von der zusätzlichen Vertragsstrafe durch den HVV? Wird hier unnötig abkassiert oder ist das der richtige Weg, um die Vorschriften effektiv einzuhalten? Schreiben Sie uns Ihr Kommentar!

Vatertagspläne – Was ist erlaubt? Was ist verboten?

Der inoffizielle Männer-Party-Tag kommt dieses Jahr unter ungewöhnlichen Voraussetzungen. Das gemeinsame Feiern bei kühlen Getränken und mit der Wurst auf dem Grill fällt wohl aufgrund diverser Auflagen in vielen Fällen flach. Aber was ist denn nun erlaubt und worauf müssen Väter dieses Jahr verzichten?

Lockerungen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie

Jedes Bundesland kocht hier sein eigenes Süppchen. In Hamburg sind grundsätzlich die bereits gewohnten Hygiene- und Abstandsregeln auch über Himmelfahrt einzuhalten. Das heißt: im öffentlichen Raum aufhalten ja, aber weiterhin mit mindestens 1,5 Metern Abstand. Es dürfen sich bis zu zehn Personen aus zwei Haushalten treffen.

Hafenrundfahrten und Bootsausflüge sind auch wieder gestattet, jedoch nur mit der Hälfte der ursprünglichen Personenanzahl. Wer die Zeit für Sport im Freien nutzen möchte, darf dies zwar, allerdings auch mit dem üblichen Abstandsgebot. Ausdauer- oder Torschusstraining sind daher zum Beispiel erlaubt, ein Zweikampftraining jedoch nicht.

Diese Verbote bleiben noch bestehen

Feiern in Gruppen ist weiterhin nicht gestattet, egal ob auf öffentlichen Plätzen oder in der heimischen Wohnung. Grillen und Picknicken in der Öffentlichkeit muss ebenso ausbleiben. Überwacht werden soll dies durch die Ordnungsbehörden und der Polizei, Verstöße werden mit Strafzahlungen sanktioniert.

Tanzlokale, Clubs, Bars… alles bleibt geschlossen. An Großveranstaltungen wie Straßenfeste, Konzerte etc. ist natürlich auch nicht zu denken.

Schleswig-Holstein erlaubt Tourismus – in Maßen

Wer sich unter diesen Voraussetzungen trotzdem nicht die Laune verderben lässt, macht halt das Beste draus. Wie wäre es zum Beispiel mit einem Familienausflug? Dann aber nicht auf die Nordseeinseln, Büsum oder St. Peter-Ording, denn diese Ziele sind vom 21. bis 24. Mai (und danach noch einmal über das Pfingstwochenende) für Touristen tabu. Die Ostseeküste darf -natürlich auch unter den bekannten Abstandsregeln- besucht werden. Vorerst.

Viel Kritik wegen Preiserhöhung des HVV – Tschentscher schaltet sich ein

Nachdem der HVV eine Preiserhöhung für das kommende Jahr von 2,2 Prozent angekündigt hatte, lies die Kritik von allen Seiten nicht lange auf sich warten. Immerhin hatte Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) noch Ende Juni erklärt, dass die Erhöhung der Preise nicht über der allgemeinen Teuerungsrate liegen sollte. Das wären derzeit 1,8 Prozent. Nachdem auch die Kritik über sein bisheriges Schweigen nach der Ankündigung der Erhöhung lauter wurde, meldete Tschentscher sich jetzt zu Wort und will die Preiserhöhung begrenzen.

Höhere Personal- und Energiekosten

Nach Aussage der Verkehrsunternehmen werden die Preiserhöhungen mit höheren Personal- und Energiekosten begründet. „Trotzdem wollen wir die Preissteigerung für die Kunden auf den Inflationsausgleich begrenzen“, sagte Tschentscher, das wäre derzeit eine Steigerung von nur 1,8 Prozent.

Höhere Ausgaben soll der Hamburger Haushalt tragen

Die Tarife werden von der Hamburgischen Bürgerschaft und den Gemeinden des Umlandes beschlossen. Tschentscher plädiert jedoch dafür, dass die höheren Ausgaben zur Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs künftig über den Haushalt finanziert werden müssen.

Eigentlich müssten 3,0 Prozent gefordert werden

HVV-Chef Aigner sagte, dass die Kosten der 28 Verbundunternehmen des HVV derzeit nur zu 74 Prozent gedeckt werden. Nach einer eigenen Einnahmezuwachs-Kalkulation benötigte man sogar eine Preiserhöhung um 3,0 Prozent. Die geforderte Preisanhebung läge damit sogar noch unter der Kostenentwicklung.

Achtung Urlauber: Handy im Flieger anlassen kann teuer werden

Die Aussage, dass eingeschaltete Handys im Flugzeug problematisch für die Bordelektronik seien können, ist oft zitiert und trotzdem falsch. Dennoch bekommen wir Reisende kurz vor dem Start stets die freundliche Aufforderung, Handys, Tablets und Laptops auszuschalten oder zumindest den Flugmodus einzustellen. Und man tut gut daran, dem Folge zu leisten.

Keine Gefahr für Leib und Leben, aber für den Geldbeutel

Die Regelungen, die das ausschalten diverser Elektrogeräte vorschreiben, kommen aus frühen Jahren, in denen es noch gar keine Smartphones gab. Und auch noch keine Erfahrungen mit elektronischen Störquellen. Aber die Technik schreitet voran und mit ihr entsteht auch ein neues Problem.

Daten-Roming in 10.000 Meter Höhe

Einige Fluglinien bieten nicht nur bordeigenes WLAN an, sondern auch ein Mobilfunknetz. Wer sein Smartphone jetzt vor dem Start nicht ausgeschaltet oder den Flugmodus eingeschaltet hat, verlässt zusammen mit dem Flieger auch das heimische Funknetz. Das netzlose Handy versucht nun ständig, sich mit einem anderen zur Verfügung stehenden Mobilfunknetz zu verbinden, sogenanntes Roming. Sollte keins zu finden sein, frisst die Sucherei bestenfalls nur an der Akkuleistung. Ist jetzt aber ein UMTS-Netz an Bord verfügbar, wird sich dort automatisch eingewählt, ohne dass der Handybesitzer dies zwingend merkt. Und ab da an -sofern man mobiles Daten-Roming in seinen Einstellungen nicht deaktiviert hat- funktionieren auch alle mobilen Dienste. Whatsapp-Nachrichten werden permanent abgefragt und empfangen, Wetterwidgets-Daten abgerufen, E-Mails empfangen und was sonst noch so alles am Boden gewünscht ist.

Teure Tarife sind die Falle

Das bordeigene mobile Funknetz ist jedoch nicht kostenlos, sondern wird wie auch alle andere Roming-Tarife über die Telefonrechnung abgerechnet. Und da steckt die Kostenfalle, denn die Fluglinien lassen sich diesen Service zum Teil fürstlich bezahlen. 100 Kilobyte Datenvolumen können da schon mal mehr als drei Euro kosten. So kann das Smartphone auch ungenutzt und in der Hosentasche fleißig Daten hin und her senden und sich binnen Minuten horrende Kosten anhäufen. Auch bei Flügen innerhalb der EU ist man vor hohen Kosten nicht sicher, denn die EU-Regelungen, die eine Kostenbegrenzung bei Datenroming innerhalb der EU vorschreiben, gelten nur am Boden und nicht in luftiger Höhe.

Das eventuell vorhandene bordeigene WLAN ist hiervon übrigens nicht betroffen. Dieses lässt sich üblicherweise nur nutzen, nachdem man sich aktiv mit von der Fluggesellschaft zur Verfügung gestellten Zugangsdaten eingeloggt hat. Welche Tarife hier gelten, erfährt der Datennutzer daher im Voraus.

Flugmodus schützt

Wer sein Handy in den Flugmodus stellt, es ausschaltet oder zumindest mobiles Daten-Roming in den Einstellungen deaktiviert, ist vor dieser Kostenfalle sicher. Insofern ist der Hinweis des freundlichen Bordpersonals vor dem Start heutzutage wieder gerechtfertigt. Das Smartphone ist zwar kein Sicherheitsrisiko für das Flugzeug, aber anstatt die Bordelektronik zu stören kann die nächste Telefonrechnung verstörend sein.

Wie verbringen Sie Ihren Urlaub?

Sommerzeit ist Urlaubszeit, auch in Hamburg! Nehmen Sie teil an unserer kleinen Collage

„Hamburg macht Urlaub“,

die wir am Ende der Ferienzeit veröffentlichen möchten.

Ihr Urlaubsbild ist gefragt

Halten Sie Ihren ganz persönlichen und besonderen Urlaubsmoment fest und senden uns Ihr Foto an urlaub@localhost oder nutzen das Formular an Ende dieses Absatzes. Schreiben sie auch gerne kurz dazu, wie es zu diesem Bild kam. Aus allen Einsendungen suchen wir die schönsten Momente heraus und gestalten eine „Hamburg macht Urlaub“-Seite mit tollen Impressionen.

[CP_CALCULATED_FIELDS id=“6″]

Consent Management Platform von Real Cookie Banner