Page 24 - Alsterrundschau Weihnachten 2022
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Seite 24 mein zuhause – mein wohlfühlort Alster Rundschau
Inflation, Gaspreisdeckel, Bürgergeld – was ändert sich 2023?
(akz-o) Wir erleben umwälzende Zeiten mit mehre- erhöhten Kinderfreibetrag. Zudem wird für Eltern voll- 200 Euro zur Abmilderung der gestiegenen Lebenshal-
ren ernsten Krisen gleichzeitig und einer Inflation, die jähriger Kinder der Ausbildungsfreibetrag auf 1.200 tungskosten soll zudem Anfang 2023 ausgezahlt werden.
kaum jemand für möglich gehalten hätte. Nicht nur des- Euro und der Kinderzuschlag für Familien mit niedrigem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Der
halb gibt es bei Steuern und Finanzen kleinere und grö- Einkommen auf 250 Euro monatlich angehoben. Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer steigt auf
ßere Neuerungen. Die wesentlichen Änderungen haben Studierende profitieren von einem deutlich erhöhten 10.908 Euro. Steuerersparnisse können sich auch durch
Finanzexperten der Targobank zusammengefasst: BAföG-Satz. Auch der Zuschuss zur Miete steigt und die Homeoffice-Pauschale ergeben. Allerdings steigen
Familien: Ab Januar steigt das Kindergeld und ein- Jobs bis Euro 330 Euro monatlich wirken sich nicht mehr der Zusatzbetrag für die gesetzliche Krankenkasse und
kommensteuerpflichtige Eltern profitieren von einem negativ auf das BAFöG aus. Eine Einmalzahlung von die Beiträge für Arbeitslosen- und Rentenversicherung.
Um die sogenannte kalte Progression zu verringern,
werden die Grenzen zum nächsthöheren Einkommen-
steuersatz nach oben verschoben.
Arbeitsuchende und Geringverdienende: Für Be-
schäftigte im Niedriglohnbereich wurde der Mindestlohn
bereits auf 12 Euro angehoben. Aus dem Arbeitslosengeld
II soll ab Januar das Bürgergeld mit einer Erhöhung der
Regelsätze werden. Haushalte mit niedrigem Einkommen
können wegen der gestiegenen Energiekosten ab Anfang
2023 im Schnitt mit 370 Euro Wohngeld rechnen.
Rentnerinnen und Rentner: Kurz vor dem Jahres-
wechsel sollen Rentnerinnen und Rentner eine einmali-
ge Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro erhalten.
Von der Anhebung des Einkommensteuerfreibetrags auf
10.908 Euro werden auch viele Ruheständler profitieren.
Sparen und Kapitalanlage: 2023 steigt der Freibetrag
für Kapitalerträge Alleinstehender auf 1.000 Euro. Für
Ehepaare gilt das Doppelte. Darüber liegende Erträge
werden pauschal mit 25 Prozent versteuert. „Sinnvoll ist
es, früher erteilte Freistellungsaufträge an die neue Si-
tuation anzupassen“, rät Otmar Lang, Chefvolkswirt der
Targobank, „selbst wenn man zu viel abgeführte Kapi-
talertragsteuer nach der Steuererklärung zurückerhält.“
Hausbesitz und Miete: Die Gaspreise werden durch
den auf 7 Prozent gesenkten Mehrwertsteuersatz etwas
abgemildert. Außerdem soll es lukrativer werden, ein
bestehendes oder geplantes Eigenheim mit einer Photo-
voltaik-Anlage auszustatten. Die hauptsächliche Entlas-
tung bei den Heizkosten soll die sogenannte Gaspreis-
bremse bewirken. Zunächst übernimmt der Staat anstel-
le der Fernwärme- oder Gasverbraucher die Dezember-
Abschlagszahlung. Bei der Festlegung des Abschlags
soll nicht nur die bisherige Verbrauchsmenge, sondern
auch der im Dezember geltende Gaspreis herangezogen
werden.
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