Page 24 - Alsterrundschau Weihnachten 2022
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Seite 24                 mein zuhause – mein wohlfühlort                                              Alster Rundschau

        Inflation, Gaspreisdeckel, Bürgergeld – was ändert sich 2023?

          (akz-o) Wir erleben umwälzende Zeiten mit mehre-  erhöhten Kinderfreibetrag. Zudem wird für Eltern voll-  200 Euro zur Abmilderung der gestiegenen Lebenshal-
        ren ernsten Krisen gleichzeitig und einer Inflation, die   jähriger Kinder der Ausbildungsfreibetrag auf 1.200   tungskosten soll zudem Anfang 2023 ausgezahlt werden.
        kaum jemand für möglich gehalten hätte. Nicht nur des-  Euro und der Kinderzuschlag für Familien mit niedrigem   Arbeitnehmerinnen  und Arbeitnehmer: Der
        halb gibt es bei Steuern und Finanzen kleinere und grö-  Einkommen auf 250 Euro monatlich angehoben.  Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer steigt auf
        ßere Neuerungen. Die wesentlichen Änderungen haben   Studierende profitieren von einem deutlich erhöhten   10.908 Euro. Steuerersparnisse können sich auch durch
        Finanzexperten der Targobank zusammengefasst:  BAföG-Satz. Auch der Zuschuss zur Miete steigt und   die Homeoffice-Pauschale ergeben. Allerdings steigen
          Familien: Ab Januar steigt das Kindergeld und ein-  Jobs bis Euro 330 Euro monatlich wirken sich nicht mehr   der Zusatzbetrag für die gesetzliche Krankenkasse und
        kommensteuerpflichtige Eltern profitieren von einem   negativ auf das BAFöG aus. Eine Einmalzahlung von   die Beiträge für Arbeitslosen- und Rentenversicherung.
                                                                                       Um die sogenannte kalte Progression zu verringern,
                                                                                       werden die Grenzen zum nächsthöheren Einkommen-
                                                                                       steuersatz nach oben verschoben.
                                                                                         Arbeitsuchende und Geringverdienende: Für Be-
                                                                                       schäftigte im Niedriglohnbereich wurde der Mindestlohn
                                                                                       bereits auf 12 Euro angehoben. Aus dem Arbeitslosengeld
                                                                                       II soll ab Januar das Bürgergeld mit einer Erhöhung der
                                                                                       Regelsätze werden. Haushalte mit niedrigem Einkommen
                                                                                       können wegen der gestiegenen Energiekosten ab Anfang
                                                                                       2023 im Schnitt mit 370 Euro Wohngeld rechnen.
                                                                                         Rentnerinnen und Rentner: Kurz vor dem Jahres-
                                                                                       wechsel sollen Rentnerinnen und Rentner eine einmali-
                                                                                       ge Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro erhalten.
                                                                                       Von der Anhebung des Einkommensteuerfreibetrags auf
                                                                                       10.908 Euro werden auch viele Ruheständler profitieren.
                                                                                         Sparen und Kapitalanlage: 2023 steigt der Freibetrag
                                                                                       für Kapitalerträge Alleinstehender auf 1.000 Euro. Für
                                                                                       Ehepaare gilt das Doppelte. Darüber liegende Erträge
                                                                                       werden pauschal mit 25 Prozent versteuert. „Sinnvoll ist
                                                                                       es, früher erteilte Freistellungsaufträge an die neue Si-
                                                                                       tuation anzupassen“, rät Otmar Lang, Chefvolkswirt der
                                                                                       Targobank, „selbst wenn man zu viel abgeführte Kapi-
                                                                                       talertragsteuer nach der Steuererklärung zurückerhält.“
                                                                                         Hausbesitz und Miete: Die Gaspreise werden durch
                                                                                       den auf 7 Prozent gesenkten Mehrwertsteuersatz etwas
                                                                                       abgemildert. Außerdem soll es lukrativer werden, ein
                                                                                       bestehendes oder geplantes Eigenheim mit einer Photo-
                                                                                       voltaik-Anlage auszustatten. Die hauptsächliche Entlas-
                                                                                       tung bei den Heizkosten soll die sogenannte Gaspreis-
                                                                                       bremse bewirken. Zunächst übernimmt der Staat anstel-
                                                                                       le der Fernwärme- oder Gasverbraucher die Dezember-
                                                                                       Abschlagszahlung. Bei der Festlegung des Abschlags
                                                                                       soll nicht nur die bisherige Verbrauchsmenge, sondern
                                                                                       auch der im Dezember geltende Gaspreis herangezogen
                                                                                       werden.


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