Vatertagspläne – Was ist erlaubt? Was ist verboten?

Der inoffizielle Männer-Party-Tag kommt dieses Jahr unter ungewöhnlichen Voraussetzungen. Das gemeinsame Feiern bei kühlen Getränken und mit der Wurst auf dem Grill fällt wohl aufgrund diverser Auflagen in vielen Fällen flach. Aber was ist denn nun erlaubt und worauf müssen Väter dieses Jahr verzichten?

Lockerungen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie

Jedes Bundesland kocht hier sein eigenes Süppchen. In Hamburg sind grundsätzlich die bereits gewohnten Hygiene- und Abstandsregeln auch über Himmelfahrt einzuhalten. Das heißt: im öffentlichen Raum aufhalten ja, aber weiterhin mit mindestens 1,5 Metern Abstand. Es dürfen sich bis zu zehn Personen aus zwei Haushalten treffen.

Hafenrundfahrten und Bootsausflüge sind auch wieder gestattet, jedoch nur mit der Hälfte der ursprünglichen Personenanzahl. Wer die Zeit für Sport im Freien nutzen möchte, darf dies zwar, allerdings auch mit dem üblichen Abstandsgebot. Ausdauer- oder Torschusstraining sind daher zum Beispiel erlaubt, ein Zweikampftraining jedoch nicht.

Diese Verbote bleiben noch bestehen

Feiern in Gruppen ist weiterhin nicht gestattet, egal ob auf öffentlichen Plätzen oder in der heimischen Wohnung. Grillen und Picknicken in der Öffentlichkeit muss ebenso ausbleiben. Überwacht werden soll dies durch die Ordnungsbehörden und der Polizei, Verstöße werden mit Strafzahlungen sanktioniert.

Tanzlokale, Clubs, Bars… alles bleibt geschlossen. An Großveranstaltungen wie Straßenfeste, Konzerte etc. ist natürlich auch nicht zu denken.

Schleswig-Holstein erlaubt Tourismus – in Maßen

Wer sich unter diesen Voraussetzungen trotzdem nicht die Laune verderben lässt, macht halt das Beste draus. Wie wäre es zum Beispiel mit einem Familienausflug? Dann aber nicht auf die Nordseeinseln, Büsum oder St. Peter-Ording, denn diese Ziele sind vom 21. bis 24. Mai (und danach noch einmal über das Pfingstwochenende) für Touristen tabu. Die Ostseeküste darf -natürlich auch unter den bekannten Abstandsregeln- besucht werden. Vorerst.

Gaststätten in Hamburg sind wieder geöffnet

Ab heute dürfen die Hamburger wieder in ihre Lieblingsrestaurants und Bars. Allerdings sind auch weiterhin einige Auflagen zu beachten. Zwischen den Gästen muss auch weiterhin ein Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten werden. Alle Gäste müssen ihre Personalien hinterlassen, damit im Falle eines Falles die Infektionskette nachverfolgt werden kann. Außerdem dürfen keine Büffets angeboten werden.

Hotels dürfen bis zu 60% belegen

Auch für Hotels gibt es Erleichterungen. So dürfen sie bis zu 60% ihrer Kapazität auslasten. Aber auch hier gelten die oben genannten Abstandsregeln.

1 Kunde pro 10 Quadratmeter

Nein, hier geht es nicht um angepasste Tierschutzmaßnahmen. Diese Vorschrift bezieht sich auf Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern, denn diese dürfen seit heute auch wieder in Hamburg ihre Türen öffnen.

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