Am gestrigen Dienstag hat der Hamburger Senat einen Entwurf zur Änderung im Wohnraumschutz beschlossen. Hiervon dürften insbeondere private Vermietungsportale wie Airbnb nicht sehr erfreut sein.
Vermietete Privatwohnungen müssen registriert werden
Das Problem ist kein Neues: Private Immobilienbesitzer vermieten ihre Wohnungen nicht zu Wohnzwecken, sondern als Ferienunterkunft an ständig wechselnde Gäste. Hiermit lässt sich mehr Gewinn erzielen, als mit regulären Mietverträgen. Dies ist jedoch in der Regel nicht erlaubt, da als Wohnraum deklarierte Immobilien nicht kommerziell vermietet werden dürfen. Eine Kontrolle war bislang jedoch kaum möglich.
Zukünftig soll eine Untervermietung nur noch erlaubt sein, wenn sich die Eigentümer für ihre Wohnung eine Wohnraumschutznummer ausstellen lassen. Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) sagt hierzu: „Es gehe nicht darum, Krieg gegen Airbnb zu führen. Niemand hat etwas gegen Untervermietung. Aber wir haben etwas dagegen, dass Wohnraum missbraucht wird. Es darf nicht passieren, dass Wohnraum entzogen wird, den die Bewohnerinnen und Bewohner Hamburgs dringend benötigen.“
Schärfere Auflagen gegen Vermieter
Eine Wohnung darf nur noch maximal zwei statt sechs Monate kommerziell vermietet werden. Die Anbieter müssen hierüber einen Belegungskalender führen. Kontrolliert werden soll das von 22 Wohnraumschützern. Bei Verstößen droht ein Bußgeld bis zu einer halben Million Euro.
Airbnb not amused
Das Onlinevermietungsportal für private Objekte äußerte sich unerfreut. „Diese Pläne schaden den Hamburger Bürgern, die gelegentlich ihr Zuhause vermieten und am Tourismus teilhaben wollen“, verlautete es in einer Stellungnahme des Unternehmens. Gleichzeitig hatte man dort aber offenbar Hamburg angeboten, an einem gemeinsamen Registrierungssystem zu arbeiten, um der Stadt bei der Unterscheidung zwischen professionellen Anbietern und gelegentlichen Privatvermietungen zu unterstützen.
Diskutieren Sie mit: Wie sinnvoll ist ein solches Gesetz? Wie groß ist das Problem mit Privatwohnungen, die an wechselnde Feriengäste vermietet werden? Wie sind Ihre Erfahrungen? Schreiben Sie uns Ihr Kommentar.
wie sieht es denn aus, wenn man die Wohnung selbst unentgeltlich zur Verfügung stellt und nur für den Gebrauch des Mobiliars und die Verbrauchskosten, wie Strom, Wasser, Telefon usw. vom Gast erstattet bekommt? Ist das dann immer noch eine Untervermietung?