Der rot-grüne Senat kann will heute eine Regelung beschließen, die Ungeimpfte von Veranstaltungen und Gastronomie ausschließen könnte. Der Restaurant- oder Konzertbesuch soll dann nur noch für gegen Corona Geimpfte oder von einer Infektion Genesene erlaubt sein. Dafür soll dann die Abstands- und Maskenpflicht entfallen und mehr Gäste zugelassen werden. Hamburg wäre dann das erste Bundesland, das eine „2G-Regelung“ einführt. In einer für heute angesetzte Pressekonferenz wird der Senat seine Entscheidungen öffentlich bekannt geben.
Update: Die „2G-Regelung“ wurde wie erwartet vom Hamburger Senat beschlossen. Publikumseinrichtungen wie Restaurants oder Theater können ab Samstag, den 28.08.2021 Angebote ausschließlich für Geimpfte und Genesene anbieten. Für solche Angebote entfallen dann Beschränkungen wie Abstandsvogaben, Testpflicht, Tanzverbot oder Vorgaben zu Sitzplätzen oder Tischanordnungen. Auch gibt es für Restaurants und Kneipen unter diesen Umständen keine Sperrstunde mehr.
Kinder und Jugendliche mit befristeter Ausnahmeregelung
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren können noch sechs Wochen lang unabhängig von ihrem Impfstatus an solchen „2G-Angeboten“ teilnehmen. Danach gelten die „2G-Regeln“ auch für sie, da bis dahin auch alle Jüngeren die Chance auf eine Impfung hätten.
Bedingte Maskenpflicht bleibt
Weiterhin eine Maskenpflicht besteht jedoch in den Inneneinrichtungen kultureller Stätten wie Theater, Kinos, Museen, Bibliotheken und Tierparks. Dafür dürfen diese unter 2G wieder alle Plätze anbieten.
Musikclubs dürften mit 2G wieder bis zu 1.300 Menschen in geschlossenen Räumen aufnehmen. Gleiches gilt für Livemusik- und Sportveranstaltungen. Im Außenbereich erhöht sich diese Grenze auf 2.000 Personen. Allerdings: Wo getanzt wird sind es nur 150 Menschen drinnen bzw. 750 draußen. Und: Beim Tanzen muss auch eine Maske getragen werden.
Keine Personengrenze gibt es bei 2G im Fitnessstudio, Schwimmbädern oder in Saunen. Allerdings gilt auch hier in Innenräumen die Maskenpflicht.
Meldepflicht für Veranstalter
Wer solche „2G-Angebote“ anbieten möchte, muss dies online anmelden und seine Gäste auch kontrollieren, ob sie einen Impf- oder Genesenen-Nachweis bei sich führen. Bei Verstößen können Bußgelder bis zu 20.000 EUR fällig werden.
Wegfall der Kontaktnachverfolgung
Der Einzelhandel wird es begrüßen: Ab Samstag entfällt auch die Pflicht zur Kontaktnachverfolgung in allen Hamburger Geschäften.
Coronatests nur noch verkürzt gültig
Bereits vorher beschlossen wurde, dass PCR-Tests nur bis zu 48 Stunden gültig sind. Schnelltests sogar nur noch 24 Stunden. Kinder unter sieben Jahren sind von einer Testpflicht befreit. Ebenso Schüler und Schülerinnen während der Schulzeit, da es ausreichend Testangebote während des Schulbetriebes gibt.