Jetzt neu: Fitness in der Innenstadt

Im März eröffnet der neue Fitness First Club in Hamburg. Am Stephansplatz, Gorch-Fock-Wall 1a, kann man also in Kürze in elegantem Ambiente, exklusiver Ausstattung und mit innovativen Trainingsmethoden ins Schwitzen kommen. Wer sich jetzt schon zum Eröffnungsangebot anmelden möchte, findet mehr Infos unter https://www.fitnessfirst.de/stephansplatz.

Die Alster Rundschau verlost 3x 3 Monate Mitgliedschaft. Senden Sie eine E-Mail mit dem Stichwort „Fitness“ an kontakt@auc-hamburg.de. Einsendeschluss ist der 16.2.18. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

GroKo vor dem aus? Update: Einigung steht!

Es ist Mittwoch gegen 9 Uhr. Die Verhandlungen gehen nun schon seit Wochen, die planmäßigen Verlängerungen sind ebenfalls längst abgehakt. Jetzt befindet man sich bereits in den ungeplanten Verlängerungen. Erste Gerüchte werden laut, dass die GroKo doch noch scheitern könnte. Das Kanzleramt hat Merkels Termine schon mal fünf Stunden nach hinten verlegt, da eine Einigung offenbar noch nicht absehbar ist. Informationen, inwieweit inhaltliche Erfolge oder Annäherungen in den inzwischen 21-stündigem Abschlussmarathon erzielt wurden, dringen dabei nicht nach außen. Die beiden großen und von Anfang an als schwierig gehandelten Themen Arbeits- und Gesundheitspolitik sind offenbar weiterhin die Themen, bei denen sich auch nach Wochen keine Einigung abzeichnet.

Update 11:00 Uhr: Nach 24 Stunden haben sich die Parteien auf einen Vertrag zur großen Koalition geinigt.

Auch die Ministerien und Zuständigkeiten sind verteilt. Schulz soll Außenminister werden. Unser Bürgermeister Olaf Scholz ist für den Posten des Finanzministers vorgesehen. Nun liegt es allerdings noch an der SPD-Mitgliederbefragung, ob auch von dort der Segen gegeben wird. Bis die Abstimmung hierüber erfolgt, vergehen vermutlich noch weitere drei Wochen.

Diskutieren Sie mit:

Was halten Sie von den erreichten Zielen der verhandelnden Parteien? Ist eine GroKo sinnvoll oder wäre ein Scheitern besser gewesen?

Der City-Hof muss bleiben!

Trotz anhaltender Kritik hält der Hamburger Senat an seinen Plänen für den City-Hof gegenüber dem Hauptbahnhof fest: Privatisierung der öffentlichen Liegenschaft, Abriss des denkmalgeschützten Bauwerks und Bebauung des Areals mit einer Investorenarchitektur, die den Blick auf das Kontorhausviertel nahezu vollständig verstellt.

Die Weichen wurden ohne die Bürger in den Hinterzimmern von Politik und Verwaltung gestellt. Der Zug ist aber noch nicht abgefahren. So stehen die Genehmigungen für den Abriss des Denkmals und den geplanten Neubau noch aus. Für letzteren muss noch neues Planrecht geschaffen werden, wofür vor kurzem ein Bebauungsplan-Verfahren eingeleitet wurde. Das zuständige Bezirksamt Hamburg-Mitte rechnet damit, dass der neue Bebauungsplan frühestens im Herbst 2018 öffentlich ausgelegt werden kann und im Frühjahr 2019 die Vorweggenehmigungsreife erlangt.

Trotzdem soll bereits im Sommer 2018 mit dem Abriss des City-Hofs begonnen und damit Tatsachen geschaffen werden. Deshalb muss JETZT gehandelt werden. Auf der Seite https://www.openpetition.de gibt es eine öffentliche Petition für den Erhalt und die Sanierung des Hamburger City-Hofs, wo jeder seine Stimme abgeben kann.

Diskutieren Sie mit uns: Wie stehen Sie zu diesem Thema und sind Sie ebenfalls betroffen? Schreiben Sie uns Ihr Kommentar!

KONFETTI, KARNEVAL UND KINDERSICHERHEIT

Die fünfte Jahreszeit steht bevor: Kleine Feuerwehrmänner, Superhelden und Prinzessinnen tummeln sich an jeder Ecke und feiern ausgelassen. Doch wer kommt für Schäden auf, die Kinder auf einer Party  verursachen? Die Experten der DVAG klären über Haftungsfragen auf und geben Tipps rund um den richtigen Versicherungsschutz.

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Für die einen heißt es Fasching, für die anderen Karneval – heutzutage wird in ganz Deutschland gefeiert. Vor allem für Kinder ist das ein großer Spaß. Doch im Eifer des Gefechts kann schnell ein Malheur passieren, zum Beispiel, wenn sich der Vampirsumhang beim Spielen verheddert und den Fernseher herunterreißt oder sich Ritter beim Schwertkampf verletzen. Eine kostspielige Angelegenheit – und nicht nur das: Im Ernstfall kann sich jemand schwer verletzen. Um zumindest das finanzielle Risiko abzufedern, empfehlen die Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) eine private Haftpflicht-­ und Unfallversicherung.

Private Haftpflichtversicherung

Jeder Erwachsene sollte eine private Haftpflichtversicherung besitzen, denn diese gilt als eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Sie schützt vor Schäden, die man selbst versehentlich Dritten zufügt. Meist ist sie auch übertragbar auf die eigenen minderjährigen Kinder. „Zerbricht ein kleiner Pirat mit seinem Schwert versehentlich die teure Blumenvase der Gastgeber, so würde der Schaden in der Regel von der Haftpflichtversicherung der Eltern abgedeckt“, so die Vermögensberater. Das Alter spielt hier jedoch eine maßgebliche Rolle, da Kinder unter sieben laut aktueller Gesetzeslage nicht für ihre Schäden haften müssen. Wer haftet in diesem Fall? Haftung bei Kindern Als „deliktunfähig“ gelten Kinder bis zu ihrem siebten Geburtstag. Das bedeutet, dass sie für Schäden, die sie verursacht haben, nicht haftbar gemacht werden können. Doch nicht nur das Alter, auch die Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten ist wichtig für die Haftungsfrage.

Haftung bei Kindern

Als „deliktunfähig“ gelten Kinder bis zu ihrem siebten Geburtstag. Das bedeutet, dass sie für Schäden, die sie verursacht haben, nicht haftbar gemacht werden können. Doch nicht nur das Alter, auch die Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten ist wichtig für die Haftungsfrage. Generell gilt: Wurde die Aufsichtspflicht verletzt, so müssen die Eltern auch für den Schaden haften. Dies ist aber oft Auslegungssache und es kann zu Uneinigkeiten kommen. „Viele Eltern fühlen sich moralisch dazu verpflichtet, einen Schaden zu ersetzen, den ihr eigentlich vom Gesetz her deliktunfähiges Kind verursacht hat“, so die Experten der DVAG. „Daher ist es für Eltern ratsam, die eigene Haftpflichtversicherung um den Punkt „deliktunfähige Kinder“ zu erweitern, denn ein Schadensfall kann im Ernstfall auch die gute Beziehung zwischen befreundeten Familien gefährden.“ Die Schadenshöhe sollte dabei auf einen mindestens fünfstelligen Betrag festgelegt werden.

Private Unfallversicherung

Verletzt sich jemand auf einer privaten Faschingsparty, gilt dies als Freizeitunfall und ist nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Damit Kinder rundum abgesichert sind, ist eine private Unfallversicherung empfehlenswert. Diese ist bereits zu günstigen Beiträgen erhältlich. In der Regel können Kinder aber auch über die Police der Eltern mitversichert werden.

Herzensangelegenheit: Hanseatic Bank spendet 15.000 Euro für demenzkranke Kinder

Mit einer Spende von 15.000 Euro unterstützt die Hanseatic Bank zum neunten Mal in Folge den gemeinnützigen Verein Herzenswünsche. In diesem Jahr sollen mit dem Geld Herzenswünsche demenzkranker Kinder erfüllt werden. Am 5. Februar übergaben die Geschäftsführer der Hamburger Privatbank Michel Billon und Detlef Zell im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) den symbolischen Scheck an Wera Röttgering, Helmut Foppe und Gundula Schmid vom Vorstand Herzenswünsche. Mit ihnen freuten sich Dr. Angela Schulz und Dr. Eva Wibbeler, Fachärztinnen für Kinder- und Jugendmedizin am UKE, sowie Dr. Rainer Süßenguth, Leiter der Stabsstelle Fördererbetreuung und Fundraising am UKE, über die Zuwendung für kleine Patienten mit Demenz.

Kampf gegen das Vergessen

Dr. Angela Schulz leitet ein Kinderärzteteam, das in einer deutschlandweit einzigartigen Einrichtung am Hamburger UKE Kinder und Jugendliche mit degenerativen Hirnerkrankungen behandelt. Gemeinsam mit Forschern und Laborwissenschaftlern sucht das Team dort mit Hochdruck nach Krankheitsursachen und Therapiemöglichkeiten. „Die Kinder sind meist gesund auf die Welt gekommen und entwickeln sich zunächst völlig normal“, erklärt sie. „Doch plötzlich verlieren sie die zuvor erlernten Fähigkeiten wieder.“ Umso wichtiger sei es, so Dr. Schulz weiter, betroffene Kinder sowie ihre Familien ausführlich zu beraten und therapeutisch zu begleiten. Michel Billon: „Auch wenn wir nicht in der Lage sind, den Kindern ihren größten Wunsch zu erfüllen, nämlich wieder ganz gesund zu werden, so möchten wir ihnen mit unserem Beitrag wenigstens einen Moment der Freude schenken.“

Lichtblicke im Alltag

Wera Röttgering vom Verein Herzenswünsche freut sich, mit dem Geld kleine Lichtblicke im Alltag der betroffenen Kinder setzen zu können und ihnen so ihr schweres Schicksal zeitweise
zu erleichtern: „Mit der Spende der Hanseatic Bank können wir Kindern, die dabei sind, alles zu verlieren, einen besonderen Wunsch erfüllen. Wir hoffen, ihnen und ihren Familien auf diese
Weise ein wenig Kraft geben zu können“, sagt Röttgering.

Über Herzenswünsche e.V.:

Herzenswünsche e.V. ist ein eingetragener, bundesweit tätiger Verein, der schwer kranken Kindern und Jugendlichen lang ersehnte Wünsche erfüllt. Rund 70 ehrenamtliche und drei hauptamtliche Helferinnen und Helfer bemühen sich, zu Eltern, Ärzten, Therapeuten und natürlich den betroffenen Kindern einen intensiven Kontakt aufzubauen. So möchten sie herausfinden, welcher Wunsch einem Kind neuen Mut und neue Kraft geben kann. Die Erfüllung eines lang gehegten Traumes trägt entscheidend dazu bei, den oft sehr belastenden Klinikalltag besser bewältigen zu können. Weitere Informationen über Herzenswünsche e.V. erhalten Sie unter https://www.herzenswuensche.de.
Näheres zum Kinder-UKE erfahren Sie auf https://www.uke.de/kinder-uke.

In die Luft gehen: Das kleine Einmaleins für Drohnenflieger

Akku aufladen, Smartphone einrichten und in die Luft gehen: Der Betrieb einer Kameradrohne ist simpel. Günstige Modelle erleichtern Fotografen und Videofilmern den Einstieg in himmlische Sphären. Bis zu einem Gewicht von zwei Kilogramm benötigen sie zudem keinerlei Genehmigung. Wer sich erstmals in die Vogelperspektive begibt, sollte sich dennoch vorab mit ein paar Punkten vertraut machen.

Drohnen erreichen jeden erdenklichen Blickwinkel. Besonders interessant: die klassische Vogelperspektive. Einfach den Kopter direkt über das gewünschte Motiv bewegen und die Kamera senkrecht nach unten neigen.

Analog zum Fotografieren mit DSLR oder DSLM stellen manche Kameradrohnen Piloten vor die Wahl des Dateiformates. Wer Wert auf eine umfangreiche Nachbearbeitung legt, sollte Bilder im unkomprimierten RAW-Format speichern. Bei Filmaufnahmen gilt: Die Auflösung hängt von der geplanten Nachbearbeitung ab. Höher aufgelöste Videos verkraften eine nachträgliche Veränderung des Bildausschnittes besser; benötigen aber mehr Speicherplatz.

In Deutschland sind Drohnenflüge grundsätzlich nur zwischen Sonnenauf- und Sonnenuntergang erlaubt. Abgesehen von der Tageszeit sollte die Sicherheit immer an erster Stelle stehen: „Fliegen Sie daher in jedem Fall auf Sicht und nur bei gutem Wetter“, empfiehlt Moritz Wanke, stellvertretender Chefredakteur CHIP FOTO-VIDEO. „Feuchtigkeit ist der Feind jeder Elektronik und kann Drohnen schwer beschädigen. Ein respektvoller Umgang mit Menschen und Umwelt versteht sich ohnehin von alleine.“

Quelle: CHIP FOTO-VIDEO

CHIP FOTO-VIDEO steht für unabhängige und praxisnahe Tests, wertvolle Tipps für bessere Fotos und beeindruckende Bildwelten. Zehn festangestellte Mitarbeiter machen jeden Monat die CHIP FOTO-VIDEO – mit einem eigenen Testlabor, eigenem Fotostudio und voller Leidenschaft. 270.000 ambitionierte Fotografen lesen das Magazin jeden Monat.

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