In Karlsruhe hat das Bundesverfassungsgericht heute ein Urteil gefällt, welches als wegweisend für das gesamte Beamtentum in Deutschland angesehen wird. Vier beamtete Lehrer hatten auf ihr Streikrecht gepocht – und verloren.
Die Verfassungsbeschwerde der vier Lehrer richtete sich dagegen, dass das aus dem Grundgesetz abgeleitete Streikverbot für Beamte verfassungswidrig sei. Die Richter widersprachen dem heute. Das Streikverbot ist nach Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts untrennbar mit den Fundamenten des Berufsbeamtentums verbunden. „Ein Streikrecht für Beamte löste eine Kettenreaktion in Bezug auf die Ausgestaltung des Beamtenverhältnisses aus und zöge fundamentale Grundsätze des Berufsbeamtentums in Mitleidenschaft“, argumentierte der der Vorsitzende des Zweiten Senats, Andreas Voßkuhle.
Eine Lehrerin aus Nordfriesland hatte sich an einem Warnstreik beteiligt und erhielt dafür einen Verweis. Dieser kann unterschiedlich ausfallen und reicht von einer einfachen Eintragung in der Personalakte bis zu einer Geldbuße oder Streichung freier Tage.
Für Beamte gilt nach Artikel 33 des Grundgesetzes ein Streikverbot, da Beamte prinzipiell unkündbar sind und eine lebenslange staatliche Versorgung erhalten. Der damalige Bundesinnenminister de Maizière sagte im Januar, dass ein Streikverbot dafür sorge, dass die öffentliche Verwaltung funktionsfähig bleibe. In Deutschland gibt es rund 600.000 verbeamtete Lehrer.
Diskutieren Sie mit:
Was halten Sie von diesem Urteil? Ist es gerecht, wenn Beamten im Gegensatz zu ihren angestellten Kollegen kein Recht auf Arbeitsniederlegung zusteht? Schreiben Sie uns Ihr Kommentar!
Hier prallen Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft der Welt der Arbeit aufeinander.
¿Grundsätzlich sollte es doch auch im Beamtenverhältnis keinerlei Gründe für einen Streik geben?
¿Kernfrage dabei ist, ob Teilnahme an einem Streik, unabhängig vom Arbeitsrecht, auch eine Meinungsäusserung darstellt ?
¿Wenn ja, wäre diese dann vom Grundrecht auf die freie Äusserung von Meinungen zu schützen ?
richtig so, man kann nicht alles haben.ich finde, wer ohnehin nicht (oder nur sehr schwr) kündbar ist und außerdem bis zum lebensende auf staatskosten durchverpflegt wird, kann nicht gleichzeitig noch ein recht auf streiken haben. das sollte nur denjenigen zustehen, die auch um ihren job kämpfen müssen.