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Rechte und Pflichten als Hauseigentümer
Das eigene freistehende Haus mit Garten steht sinnbild- unter anderem: Ein Hauseigentümer darf seine eigenen Räumlichkeiten
lich für die ungestörte freie Entfaltung der eigenen Le- • Verkehrssicherungspflicht: nur im Rahmen der baurechtlichen Bewilligung nutzen.
bens- und Wohnvorstellungen. Doch auch Hauseigen- Sämtliche Grundstücksflächen (Grundstück, Gebäude, So ist es beispielsweise verboten, in einem Haus, das zu
tümer unterliegen Auflagen und Pflichten. Der Immo- Bauteile, Einrichtungen und Anlagen) müssen verkehrs- Wohnzwecken genehmigt wurde, ein Gewerbe zu be-
bilienverband Deutschland IVD gibt im Folgenden einen sicher gehalten werden. Das heißt, keinem Dritten darf treiben.
Überblick. ein Schaden aus der Nachlässigkeit des Hauseigentümers • Duldungspflicht:
entstehen. Dazu gehört beispielsweise auch, Spielgerät Je nach örtlicher Regelung muss der Hauseigentümer
Rechte als Hauseigentümer im Garten regelmäßig zu überprüfen. Den rechtmäßigen städtische Einrichtungen wie Müllabfuhr und Wasser-
Hauseigentümer sind Eigentümer einer Sache. Die sich Anordnungen der zuständigen Baubehörde muss er versorgung nutzen. Unternehmen, die gesetzlich zur
daraus ergebenden Rechte sind in § 903 BGB geregelt. Folge leisten. Energieversorgung verpflichtet sind, muss er das Ver-
Sie gelten, soweit sie nicht die Rechte Dritter beeinträch- legen der notwendigen Leitungen unentgeltlich erlauben.
tigen. Grundsätzlich darf der Eigentümer mit der eigenen Er ist aber berechtigt, seinen Energieversorgungsvertrag
Sache nach Belieben verfahren. Ein Hauseigentümer mit einem beliebigen Unternehmen abzuschließen.
kann beispielsweise das eigene Haus verkaufen, ver- • Umsetzung energetischer Sanierungsmaßnahmen:
mieten, belasten, leer stehen lassen und an den Innen- Unter bestimmten Voraussetzungen sind Hauseigentü-
räumen Veränderungen vornehmen. Bei Einwirkung mer zur energetischen Sanierung verpflichtet. So zum
Dritter gilt: Der Eigentümer kann vom Verursacher Beispiel, wenn das Haus nach dem 01.02.2002 gekauft
wesentlicher Einwirkungen auf das eigene Eigentum oder geerbt wurde und Dach oder Dachgeschoss nicht
verlangen, die Störung zu beseitigen oder zu unterlassen die Anforderungen der Energieeinsparverordnung
(§§ 906, 985,1004 BGB). (EnEV) erfüllen. Auch bei der Sanierung einzelner Bau-
• Räum- und Streupflicht: teile müssen die EnEV-Vorgaben eingehalten werden.
Pflichten als Hauseigentümer Schnee und Glätte vor dem eigenen Haus können vor
Die Liste der Pflichten von Hauseigentümern ist länger allem im Winter eine ernste Gefahrenquelle für Dritte Fazit: Ein Hauseigentümer genießt Freiheit mit Verant-
als die ihrer Rechte, weil sie vom Gesetzgeber konkreter darstellen. Häufig ist der Hauseigentümer als Anlieger wortung. Sein Recht ist es, zu tun und zu lassen, was ihm
formuliert sind. Als Grundsatz gilt: Hauseigentümer verpflichtet, den öffentlichen Gehweg vor seinem Haus beliebt, solange keine Dritten dadurch beeinträchtigt
sind dafür verantwortlich, dass von ihrem Eigentum zu räumen und gegebenenfalls auch zu streuen. Säumi- werden. Dafür trägt ein Hauseigentümer aber auch die
weder Dritte noch das Allgemeinwohl beeinträchtigt ge Hausbesitzer haften im Schadensfall. Verantwortung dafür, dass von seinem Eigentum keine
werden. Zu den Pflichten als Hauseigentümer gehören • Nutzungspflicht: Gefahr für Dritte oder das Allgemeinwohl ausgeht.
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